Digitale Schwangerschaftskonfliktberatung soll bundeseinheitlich geregelt werden
Brandenburg unterstützt Antrag bei der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)
- Erschienen am - PresemitteilungIm Schwangerschaftskonfliktgesetz soll die Möglichkeit einer digitalen Beratung ausdrücklich aufgenommen werden. Das fordern die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer bei ihrer Konferenz (GFMK) in Essen. Den Antrag „Digitale Schwangerschaftskonfliktberatung bundeseinheitlich regeln“ hat das Land Niedersachsen eingebracht, Brandenburg ist Mitantragssteller. Damit wird das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Frauenministerin Britta Müller erklärt dazu: „Besonders für ein Flächenland wie Brandenburg wird es zunehmend schwieriger, flächendeckend Beratungsangebote zu gewährleisten. Gleichzeitig nutzen die Menschen immer mehr Online-Angebote, um Informationen zu finden. Eine Videoberatung über eine DSGVO-konforme Videoplattform ermöglicht einen sicheren und niedrigschwelligen Zugang sowie einen ortsunabhängigen und zeitsparenden Austausch zwischen Beratenden und Ratsuchenden. Das betrifft alle Bereiche, wie zum Beispiel die Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und sozialrechtliche Beratung sowie Sexualberatung.“
Das Land fördert Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Im Doppelhaushalt sind dafür 5.304.000 Euro für das Jahr 2025 und 5.518.300 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. In den Jahren 2023 und 2024 standen im Landeshaushalt jeweils 5.304.000 Euro zur Verfügung.
Im Land Brandenburg gibt es 41 staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit sieben Außenstellen in freier Trägerschaft und vier in kommunaler Trägerschaft sowie fünf Schwangerschaftsberatungsstellen, die jeweils vom Land gefördert werden. Außerdem hat die Stadt Frankfurt/Oder eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
Die GFMK ist die Fachministerkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der Vorsitz rotiert jährlich. Dieses Jahr hat Nordrhein-Westfalen den Vorsitz über die 35. GFMK und richtete die Hauptkonferenz am 26. und 27. Juni 2025 in Essen aus. Alle Beschlüsse der GFMK werden zeitnah unter https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Beschluesse.html veröffentlicht.