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Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister fordert mehr Investitionen für Frauenhäuser vom Bund

Brandenburger Antrag für Bundesbeteiligung bei der Finanzierung von Investitionskosten für Frauenhäusern erhält Mehrheit – Ministerin Müller: „Mehr Investitionen dringend notwendig.“

- Erschienen am 27.06.2025 - Presemitteilung 074/2025

Brandenburg hat sich auf der 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer (GFMK) in Essen erfolgreich für den schnellen Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für von Gewalt betroffenen Menschen eingesetzt. Der Antrag „Gewalthilfesystem gemeinsam bauinvestiv stärken“ wurde einstimmig angenommen. Brandenburg hat den Antrag federführend eingebracht, zehn weitere Länder waren Mitantragsteller. Ziel des Antrags ist es, bauinvestive Maßnahmen für Frauenhäuser bundesweit zu verstärken. Das beinhaltet sowohl Investitionen in den Neubau von Frauenhäusern, als auch in den Aus- und Umbau von Bestandsgebäuden.

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich hinreichend an den Kosten dafür zu beteiligen. Hintergrund des Antrags ist das vom Bund 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz, das von den Ländern landesrechtlich ab 2027 umgesetzt werden muss. Das Gewalthilfegesetz garantiert jeder von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frau einen kosten- und diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz und Beratung. Um die Umsetzung des Gesetzes zu garantieren, sind bundesweite Investitionen notwendig.

Brandenburgs Frauen- und Gleichstellungsministerin Britta Müller betont: „Gewaltschutz braucht sichere Räume. Der Bedarf an Frauenhäusern in Deutschland ist nach wie vor hoch. Kein Hilferuf darf ungehört bleiben und keine Frau darf wegen Platzmangel oder Zugangsschwierigkeiten abgewiesen werden. Deshalb brauchen wir nicht nur mehr Investitionen in Einrichtungen, sondern auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an ihrer Finanzierung.“

Mit dem Beschluss setzt die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister ein klares Zeichen. „Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern erfordert. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Gesellschaft Frauen in Not nicht im Stich lässt“, appelliert Ministerin Müller.

Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesfamilienministeriums ermöglichte seit 2020 investive Maßnahmen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Es war aber zeitlich befristet und endete am 31. Dezember 2024. In Brandenburg konnten vier Maßnahmen gefördert werden.

Das Land Brandenburg erhöhte die Landesmittel für die Förderung von Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie zur Förderung von Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und Beratung im Doppelhaushalt 2025/2026 von ursprünglich 2.994.800 Euro auf 3.284.400 Euro im Jahr 2025 und 3.338.400 Euro im Jahr 2026. Mit der Mittelerhöhung soll den steigenden Platzkapazitäten in Schutzeinrichtungen und Personalkosten Rechnung getragen und der schwierigen Fachkräftesituation begegnet werden. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist der Kampf gegen Gewalt an Frauen. Sie bekennt sich zu den Inhalten der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und wirkt auf deren Umsetzung hin.

Frauenhäuser sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung für Frauen und ihre Kinder. In Brandenburg gibt es derzeit 17 dieser Einrichtungen, sowie vier Schutzwohnungen und drei Fachberatungsstellen für häusliche Gewalt. Die im März 2025 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 weist auch für Brandenburg erneut gestiegene Fallzahlen häuslicher Gewalt aus: Die Polizei Brandenburg erfasste 2024 insgesamt 6.790 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Im Vergleich zu 2023 ist das ein Anstieg um 465 Fälle beziehungsweise 7,4 Prozent.

Hintergrund

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) zugestimmt. Mit dem Gesetz haben sich der Bund und die Länder auf die bundesweite Sicherstellung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen verständigt. Das Gesetz sichert den Zugang ab 2032 mit einem individuellen Rechtsanspruch. Die Länder stehen in der Verantwortung, das Bundesgesetz landesrechtlich umzusetzen. Die Sicherstellungsverantwortung der Länder tritt zum 01. Januar 2027 in Kraft. Bereits vor 2027 müssen die Länder den tatsächlichen Strukturbedarf ermitteln, die weitere Entwicklung des Hilfesystems planen und beginnen, das Hilfesystem auszubauen, sodass der Rechtsanspruch auch erfüllt werden kann.

Die GFMK ist die Fachministerkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der Vorsitz rotiert jährlich. Dieses Jahr hat Nordrhein-Westfalen den Vorsitz über die 35. GFMK und richtete die Hauptkonferenz am 26. und 27. Juni 2025 in Essen aus. Alle Beschlüsse der GFMK werden zeitnah unter https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Beschluesse.html veröffentlicht.