Ministerin Nonnemacher: „Auch im Homeoffice Arbeitsschutz nicht vernachlässigen“
28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Erschienen am - PresemitteilungAnlässlich des heutigen Welttages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ruft Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, auch bei Mobilen Arbeitsformen den Arbeitsschutz der Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen: „Wir müssen dafür sorgen, dass in der Euphorie über neue Möglichkeiten nicht bewährte Standards im Arbeitsschutz über Bord geworfen werden.“
Durch die SARS-CoV-2-Pandemie haben Mobile Bildschirmarbeit und Homeoffice sprunghaft zugenommen. Das Arbeiten von zu Hause unter Nutzung tragbarer IT-Systeme wurde zum zentralen Element des Arbeitsschutzes in der Pandemie. Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz geht davon aus, dass gerade Großbetriebe Homeoffice auch nach der Pandemie ausbauen. Zudem wünschen sich viele Beschäftigte, auch in Zukunft zumindest gelegentlich von zuhause arbeiten zu können.
Ministerin Nonnemacher: „Homeoffice hat viele Vorteile, so können Familie und Beruf besser vereinbart werden. Ich begrüße es, wenn die Arbeit von Zuhause in Zukunft verstetigt oder sogar ausgebaut wird. Wichtig ist, dass Arbeitsschutzstandards trotzdem eingehalten werden. So darf es nicht sein, dass Beschäftigte immer erreichbar sind, sich Arbeit und Privatleben vermischen und zu Zeiten gearbeitet wird, die eigentlich dem Privatleben vorbehalten sind. Auch der häusliche Arbeitsplatz muss den Standards des Arbeitsschutzes entsprechen.“
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch bei Mobilen Arbeitsformen und insbesondere bei Mobiler Bildschirmarbeit dennoch zu gewährleisten, kommt dem betrieblichen Arbeitsschutz und seiner Kontrolle durch Aufsichtsbehörden eine zentrale Rolle zu.
Die Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen obliegt im Land Brandenburg den knapp 50 Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten der Abteilung Arbeitsschutz im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Von diesen sind im Jahr 2021 insgesamt 1.693 Betriebe aufgesucht und besichtigt worden. Ein Schwerpunkt lag dabei auch in der Umsetzung der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, insbesondere aufgrund befristeter Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Festzustellen war, dass ein großer Teil der Arbeitgeber die Maßnahmen umgesetzt hatte. Es wurden jedoch auch Nachbesserungsbedarfe deutlich. So mussten in 213 Fällen Anordnungen getroffen werden und es wurden 438 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Ministerin Nonnemacher: „Die Arbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ist von hoher Bedeutung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Dies wurde in diesen Zeiten der Corona-Pandemie besonders deutlich. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsschutzbehörde für ihre engagierte Arbeit vor allem vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Auch beim Homeoffice bleibt der Arbeitsschutz zwingend! Digitalisierung und Flexibilisierung müssen menschen- und gesundheitsgerecht in der Arbeitswelt umgesetzt werden.“
Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist eine jährliche internationale Kampagne zur Förderung einer sicheren, gesunden und menschenwürdigen Arbeit durch die International Labour Organization – ILO, die als Sonderorganisation der Vereinten Nationen damit beauftragt ist, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu befördern. In diesem Jahr rückt die ILO das Thema des sozialen Dialogs über Sicherheitskultur in den Mittelpunkt.
Informationen zum Arbeitsschutz auf der Internetseite des Brandenburger Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG): https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/