Bericht über Verbesserungen bei Tiertransporten – Ministerin Nonnemacher sieht erste Erfolge
- Erschienen am - PresemitteilungDer Transport von Tieren über lange Strecken, insbesondere über die Grenzen der EU hinaus, wird in der Öffentlichkeit immer wieder kritisch diskutiert. Das Verbraucherschutzministerium hat sich verpflichtet, unnötige Leiden von Tieren auf Transportwegen zu verhindern. Dafür ergingen zwei Erlasse, um die Bedingungen für die Abfertigung von Tieren zu verschärfen, zudem wurde ein Kontrollteam für die Überwachung langer Tiertransporte eingesetzt. Über die Auswirkungen der Maßnahmen und die aktuelle Situation bei Tiertransporten aus Brandenburg hatte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher in der vergangenen Woche das Kabinett informiert. Ein Bericht über die jüngste Praxis der Genehmigung von Tiertransporten in Brandenburg wurde gemäß Landtagsbeschluss „Tierschutz bei Transporten verbessern“ (Drucksache 7/1984-B vom 24. September 2020) erstellt und am 21. Dezember 2021 dem Landtag übersandt. Am 5. Januar 2022 soll er dort im Ausschuss für Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Landwirtschaft vorgestellt werden.
Ministerin Nonnemacher: „Lange und grenzüberschreitende Tiertransporte sind im EU-Recht verankert und können nicht einfach untersagt werden. Es besteht ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die hohen Anforderungen an einen Transport erfüllt sind. Es muss gewährleistet sein, dass die Tiere nicht unnötig leiden. Zu Recht wurden immer wieder Missstände angeprangert. Wir haben darauf konsequent reagiert und die Erlasslage in Brandenburg verschärft. Der nun vorliegende Bericht zeigt erste Erfolge, so ist die Zahl langer Tiertransporte aus Brandenburg deutlich zurückgegangen und unser Kontrollteam hat seine Arbeit aufgenommen. Der Bericht zeigt aber auch, wo dringend nachgebessert werden muss. Wir brauchen endlich verlässliche Angaben zu Versorgungsstellen außerhalb der EU.“
Seit seiner vollständigen Einsetzung im August 2021 hat das Kontrollteam Tiertransporte die Praxis der Genehmigung langer Transporte von Rindern durch umfassende Sichtung der für die Genehmigung und Abfertigung notwendigen Unterlagen bei den Landkreisen geprüft und gewährleistet damit eine rechtskonforme Abfertigung. Die Abfertigung langer Transporte von Rindern in Drittstaaten durch die zuständigen Behörden im Land Brandenburg erfolgt nach eingehender Prüfung der Plausibilität hinsichtlich Route, Transportdauer und Witterungsbedingungen. Der Bericht belegt, dass das Vorgehen der Behörden grundsätzlich den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Die Überprüfung hat auch ein bekanntes Problem verdeutlicht: Die abfertigenden Veterinärämter müssen sich nach wie vor auf Zusicherungen der Transporteure verlassen, was die Qualität und die Existenz von Versorgungsstellen auf der Strecke angeht. „Hier gibt es dringenden Verbesserungsbedarf von Seiten der EU. Wir brauchen verlässliche Angaben zu Versorgungsstellen in Drittländern, dafür werde ich mich weiterhin intensiv einsetzen“, so Nonnemacher.
Der Bericht zeigt zudem, dass nach Einführung des Erlasses im Februar 2021 die Zahl der langen Tiertransporte aus Brandenburg in Drittstaaten deutlich zurückgegangen ist. Im Zeitraum von Februar bis September 2021 wurden aus Brandenburg 7.692 Rinder in Drittstaaten transportiert (2020: 14.256; 2019: 17.238). Unklar bleibt, ob die Transporte wegen der verschärften Erlasslage tatsächlich ausgesetzt oder über andere EU-Staaten fortgesetzt wurden.
Erlasse und neues Kontrollteam
Das Verbraucherschutzministerium hatte am 7. August 2020 einen ersten sogenannten Plausibilitätserlass verabschiedet, der am 15. Februar 2021 unter Berücksichtigung eines spezifisch dafür in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens konkretisiert wurde. Damit wurde es möglich, früher in Abfertigungsverfahren einbezogen zu werden und die Prüfung aufsichtsrechtlich zu begleiten. Dazu wurden unter anderem Checklisten für die im Drittland befindlichen Versorgungsstellen durch die Organisatoren langer Tiertransporte eingeführt. Dies dient der besseren Prüfbarkeit, also der Plausibilitätskontrolle durch die zuständigen Behörden.
Um im mit Controlling-Aufgaben befassten Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz (LAVG) die Prüfung der langen Tiertransporte zu ermöglichen, wurde das Personal im Rahmen des „Kontrollteams Tiertransporte“ verstärkt. Es wurden zwei Stellen für Tierärzte/Tierärztinnen und eine Sachbearbeitungsstelle geschaffen. Seit August 2021 ist das Team vollständig und prüft die Abfertigungspraxis der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜA) auf Einhaltung des Erlasses des Verbraucherschutzministeriums zum Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1/2005 im Zusammenhang mit der Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Beförderungen. Dazu werden vor Ort in den zuständigen Behörden Dokumenten- und Datenkontrollen der erfolgten Drittlandtransporte des Jahres 2021 stichprobenartig durchgeführt. Außerdem überprüft das Team retrospektiv die Plausibilitätsprüfungen der Landkreise zu vergangenen Abfertigungen von langen Transporten.