Gesundheitsministerin Müller kritisiert Bundesregierung für Streichungen im GVSG
Bundestag berät über abgespeckten Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes – wichtige Punkte für eine Stärkung der Gesundheitsversorgung wurden gestrichen
- Erschienen am - PresemitteilungEin stark abgespeckter Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) wird heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. Damit soll die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller begrüßt zwar diese seit vielen Jahren angekündigte Entbudgetierung der Hausärzte, kritisiert aber gleichzeitig, dass andere wichtige Punkte aus dem Gesetzentwurf von der Bundesregierung kurzfristig gestrichen wurden. „Das Gesetz wird so nicht zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune beitragen. Viele wichtige Maßnahmen und Instrumente, auf die sich Bund und Länder bereits verständigt hatten, stehen jetzt nicht mehr im Gesetz. Von den angekündigten ‚weitreichenden‘ Strukturveränderungen durch eine bessere Zusammenarbeit aller Akteure der Gesundheitsversorgung und den Kommunen in Richtung sektorenübergreifender Versorgung ist nichts mehr enthalten“, kritisiert Müller.
Besonders „bitter“ für Brandenburg ist laut Müller die Streichung folgender Punkte:
- Primärversorgungszentren (§ 73a SGB V) mit mindestens drei Hausarztsitzen bei eingetretener oder drohender Unterversorgung
- Gesundheitsregionen (§ 140b SGB V) im Sinne einer regional vernetzten, kooperativen Gesundheitsversorgung. GKV sollte einheitlich und gemeinsam mit einer oder mehreren Kommunen auf deren Antrag einen „Gesundheitsregionenvertrag“ schließen können.
- Erleichterung Zulassungsvoraussetzungen Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Rechtsform der GmbH (§ 95 SGB V) durch Begrenzung der gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsleistungen
- Erweiterter Instrumentenkasten für die sektorenübergreifende Bedarfsplanung und -versorgung
Gesundheitsministerin Müller erklärt: „Die Gesundheitsversorgung steht vor einem Wandel. Wir brauchen einen stärkeren Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Die Zukunft wird die ‚stambulante‘ Versorgung sein. Dafür brauchen wir den vollen Instrumentenkoffer. Für neue und zukunftsweisende Wege der Gesundheitsversorgung gehören ganz klar Primärversorgungszentren und Medizinische Versorgungszentren. Gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen können sie die Gesundheitsversorgung sichern.
In Primärversorgungszentren arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammen und bieten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende medizinische Betreuung. Je nach regionalem Bedarf können neben hausärztlicher auch pädiatrische, gynäkologische, psychotherapeutische und weitere medizinische Grundversorgung angeboten werden.
Kommunale Medizinische Versorgungszentren müssen leichter gegründet werden können. Das ist für die ambulante medizinische Versorgung besonders auf dem Land entscheidend. Viele Ärztinnen und Ärzte finden für ihre Praxis keine Nachfolger. MVZ sind eine Alternative zur Einzelpraxis. Ein MVZ ist eine zugelassene, ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Das ist für viele junge Ärztinnen und Ärzte attraktiver. Seit 2015 können auch Kommunen ein MVZ gründen und damit aktiv die Versorgung in der Region verbessern. Diese Möglichkeit muss gestärkt werden.“