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Gesundheits- und Arbeitsschutzministerin Müller ruft zu Hitzeschutz am Arbeitsplatz auf

Appell an Beschäftigte und Unternehmen – Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten zwingend vorgeschrieben

- Erschienen am 29.06.2025 - Presemitteilung 076/2025

Bei Sommerzeit denken die meisten Menschen wohl an Urlaubs- oder Badespaß. Doch was in der Freizeit Vergnügen bereitet, kann im Arbeitsalltag schnell zur ernsten Gesundheitsgefahr werden. Hohe Lufttemperaturen in Arbeitsstätten belasten den Körper und beeinträchtigen die Gesundheit. Beim Arbeiten im Freien kommen zusätzlich Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlen und Ozon hinzu. Um diese Gefährdungen zu vermeiden, sind Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Gesundheits- und Arbeitsschutzministerin Britta Müller appelliert an alle Beschäftigten, bei hochsommerlichen Temperaturen besonders auf sich zu achten und an alle Betriebe, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und für angemessenen Hitzeschutz zu sorgen.

Gesundheits- und Arbeitsschutzministerin Britta Müller: „Die Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Sommerhitze ist keine Kleinigkeit, sondern birgt ernsthafte Gesundheitsrisiken. Hohe Temperaturen führen zu verstärkter Herz-Kreislaufbelastung, sinkender Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche. Damit steigt gleichzeitig die Gefahr von Arbeitsunfällen. Um sich selbst zu schützen, sollten Beschäftigte vor allem ausreichend viel trinken, empfohlen werden mindestens drei Liter am Tag. Besonders geeignet sind neben Wasser ungesüßte Früchte- und Kräutertees oder verdünnte Fruchtsäfte. Für Arbeitgeber gilt: Hitzeschutz am Arbeitsplatz ist für Unternehmen verpflichtend. Dazu gehört eine gesundheitlich verträgliche Raumtemperatur ebenso wie der Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.“

Durch den Aufenthalt in überhitzten Räumen in Verbindung mit nicht ausreichender Flüssigkeitszufuhr kann es zu Hitzeerschöpfung oder einem Hitzekollaps mit Symptomen wie Schwäche, Muskelkrämpfen, Übelkeit und Schwindel, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit kommen. Betroffene sollten sofort an einen schattigen, kühlen Ort gebracht und mit Getränken versorgt werden. Linderung können unter anderem auch kühlende Umschläge und die Zufuhr kühlender Frischluft bringen. Sollten sich die Symptome nicht bessern oder verschlimmern, muss ein Notarzt verständigt werden.

Für Arbeitgeber gilt: Sie müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Arbeitsplätze für ihre Angestellten so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen möglichst klein gehalten werden.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur bietet Arbeitgebern konkrete Hilfestellungen bei der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen bei hohen Temperaturen.

  • Bei mehr als 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind Schutzmaßnahmen noch freiwillig. Arbeitgeber können beispielsweise Ventilatoren aufstellen, über Nacht oder früh morgens lüften, Gleitzeit anbieten, die Kleiderordnung lockern oder Getränke bereitstellen. Für gesundheitlich vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte, zum Beispiel werdende oder stillende Mütter, Jugendliche oder Ältere, sind bei Temperaturen von mehr als 26 Grad weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
  • Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten zwingend vorgeschrieben.
  • Bei mehr als 35 Grad dürfen Arbeitsräume ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als solche genutzt werden. Ausnahmen kann es geben, wenn zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier oder Hitzeschutzkleidung zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus sollte schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermieden oder zumindest verringert werden, zusätzlich helfen kurze Ruhephasen.

Beim Arbeiten im Freien müssen Arbeitgeber (gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 5.1) dafür sorgen, dass die Beschäftigten nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen wie zum Beispiel UV-Strahlung oder erhöhten Konzentrationen von Luftschadstoffen ausgesetzt sind und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Umfangreiche Informationen und Empfehlungen sowohl für das Arbeiten an heißen Sommertagen in Innenräumen als auch bei Arbeit im Freien bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps