„Pakt für Pflege 2.0“: Brandenburg gestaltet Pflege – nah bei den Menschen, stark im ganzen Land
Neue Förderrichtlinien „Pflege vor Ort“ und „Ausbau von Pflegestützpunkten“ starten – Sozialministerin Britta Müller: „Der ‚Pakt für Pflege‘ ist eine Brandenburger Erfolgsgeschichte, die wir jetzt mit neuen Akzenten fortsetzen.“
- Erschienen am - PresemitteilungDer „Pakt für Pflege“ wird fortgeführt und weiterentwickelt. Sozialministerin Britta Müller hat heute in Potsdam die neuen Förderrichtlinien „Pflege vor Ort“ sowie „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ vorgestellt. Sie sind die zentralen Maßnahmen der Landesregierung, um die Pflegeversorgung vor Ort zu sichern und die häusliche Pflege zu stärken. Beide Richtlinien des Sozialministeriums sind mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ ist das Herzstück vom „Pakt für Pflege 2.0“. Damit werden Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert. Für beide Richtlinien stehen pro Jahr rund elf Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden ab sofort stellen.
Sozialministerin Britta Müller: „Bewährtes sichern. Neues schaffen. Das Motto der Landesregierung trifft den Nagel auf dem Kopf: Der ‚Pakt für Pflege‘ ist eine Brandenburger Erfolgsgeschichte, die wir jetzt als ‚Pakt für Pflege 2.0‘ mit neuen Akzenten fortsetzen. Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Anzahl der Menschen, die im Alter Unterstützung benötigen, steigt weiter an. Wir stellen uns dieser Herausforderung. Mit dem ‚Pakt für Pflege‘, der 2020 ins Leben gerufen wurde, sind in allen Landesteilen viele Unterstützungsangebote entstanden. Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause, in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben und leben. Mit unserem Angebot tragen wir dazu bei, diesen Herzenswunsch zu ermöglichen. Wir setzen auf Pflege vor Ort, auf Beratung und Unterstützung, auf kluge kommunale Strukturen. Zugleich entlasten wir damit die personalintensive stationäre Pflege. In Brandenburg sollen Menschen erst dann in ein Pflegeheim umziehen müssen, wenn alle Möglichkeiten zur Unterstützung der häuslichen Pflege tatsächlich ausgeschöpft sind. Und diese Unterstützung der häuslichen Pflege findet ganz entscheidend vor Ort, in der Kommune statt. Dafür haben wir die Förderinstrumente weiterentwickelt, sie sind jetzt zielgerichteter und passgenauer auf die Bedarfe der Menschen ausgerichtet.“
Der „Pakt für Pflege“ hat sich in der Umsetzung flächendeckend bewährt: In rund 88 Prozent aller Gemeinden, Ämter und Städte wurden mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ seit 2021 insgesamt mehr als 660 Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen umgesetzt.
Siegurd Heinze, Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, sagt zur Richtlinie „Pflege vor Ort“: „Der ‚Pakt für Pflege‘ hat sich in Oberspreewald-Lausitz als tragende Säule der kommunalen Pflegepolitik etabliert. Die Landesförderung hat es uns ermöglicht, nachhaltige Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen auf den Weg zu bringen – von der Pflegestrukturplanung über das trägerübergreifend und multidisziplinär aufgestellte Pflegekompetenzzentrum in Lübbenau bis hin zur Eröffnung neuer Tagespflegeangebote wie in Schipkau und hilfreichen, kostenlosen Kursangeboten unseres Pflegestützpunktes. Auch die zahlreichen niedrigschwelligen Projekte in den Kommunen – etwa Mittagstische, Kreativangebote oder Pflegestammtische – zeigen, wie viel durch das Programm ganz nah an den Menschen bewegt werden kann. Diese Strukturen tragen spürbar zur Entlastung von Familien bei und schaffen Begegnung und Orientierung im Pflegealltag. Die Fortführung des ‚Paktes für Pflege‘ ist für alle Landkreise ein Zugewinn.“
„Kümmern im Verbund“ ist ein konkretes Beispiel, wie „Pflege vor Ort“ umgesetzt wird. Im Landkreis Dahme-Spreewald kooperieren die Gemeinden Schönefeld, Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen. Gemeinsam haben sie ein aktives Unterstützungs- und Beratungsnetzwerk für die ältere Bevölkerung etabliert. Mit einer mobilen Beratung werden Menschen angesprochen, die noch zu Hause wohnen. Mit der persönlichen Beratung und Unterstützung vor Ort kann das Leben in den eigenen vier Wänden verlängert werden, und auch die Nachbarschaftshilfe angeregt und ausgebaut werden. Das Projekt startete im März 2022.
Christian Hentschel, Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld, erklärt dazu: „Das interkommunale Projekt „Kümmern im Verbund – Schwester Agnes“ hat sich zwischenzeitlich zu einem Brandenburger Leuchtturmprojekt entwickelt. Aktuell sind vier Pflegekoordinatorinnen in den Gemeinden unterwegs, um Seniorinnen und Senioren, aber auch pflegende Angehörige und Bezugspersonen in allen Fragen rund um das Thema häusliche Betreuung und Pflege zu unterstützen. Sie machen Hausbesuche, bieten Sprechstunden an und helfen bei der Bewältigung der vielfältig anfallenden Aufgaben und Fragen. Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Elektro-Schwalben, in Anlehnung an die damalige Gemeindeschwester Agnes Feurig aus dem früheren DDR-Fernsehen. Das Projekt schließt insbesondere die Lücke zwischen Leben ohne Unterstützungsbedarf und notwendiger Pflegeunterstützung durch Pflegeunternehmen.“
Pflegebedürftige und Angehörige brauchen verlässliche, kompetente Beratung, insbesondere zur Bewältigung der Anforderungen, die mit einer häuslichen Pflege verbunden sind. Die Förderung des Ausbaus der Pflegestützpunkte ist deshalb eine weitere Säule des „Pakts für Pflege“. Mit der Richtlinie gewährt das Land Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Beratung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Suzanne Wartenburger, Sozialberaterin im Pflegestützpunkt Elbe-Elster, berät zu allen Fragen rund um das komplexe Thema Pflege und Soziales. Seit 2021 ist die Wohnberatung ein zentrales Element der Beratung im Pflegestützpunkt, welche durch die Förderung im Rahmen des Paktes für Pflege ermöglicht wurde. „Die Anzahl der Menschen mit körperlichen Einschränkungen und mit Pflegebedürftigkeit nimmt zu. Um auch weiterhin in der eigenen Wohnung leben zu können, ist eine Wohnraumanpassung an die nunmehr erforderlichen Bedürfnisse notwendig. Oftmals helfen schon kleine Veränderungen der Wohnsituation, manchmal sind jedoch weitreichende Maßnahmen unumgänglich. Durch eine fallspezifische Wohnberatung kann vielfach ein Umzug in ein Pflegeheim verhindert oder deutlich hinausgezögert werden“, erklärte Wartenburger.
Ergänzt wird die Beratung durch die Alters-Informations-App ALINA. Diese bietet einen schnellen Überblick über regionale Unterstützungs-, Beratungs- und Entlastungsangebote - speziell zugeschnitten für die Bedürfnisse von Senioren, pflegebedürftigen Menschen und deren Familien. Mit der Wohnberatung und digitalen Informationsangeboten wie der „Alina“-App schafft der Landkreis Elbe-Elster niedrigschwellige Zugänge zu wichtigen Hilfen und trägt aktiv dazu bei, das Leben im Alter selbstbestimmt und würdevoll zu gestalten.
Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“
Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ werden Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.
Landkreise und kreisfreie Städte erhalten die Förderung für die regionale Pflegestrukturplanung, für Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen sowie für die Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche sowie Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege). Landkreise und kreisfreie Städte können jeweils bis zu 180.000 Euro pro Jahr erhalten – das sind 30.000 Euro mehr als bisher, um künftig auch Aktivitäten für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Nachbarschaftshilfe für Einzelpersonen als Angebot zur Unterstützung im Alltag finanziell zu unterstützen.
Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltende und mitverwaltete Gemeinden sowie amtsfreie Städte und Gemeinden erhalten die Förderung für die Unterstützung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Neu ist, dass bei der Festlegung der jährlichen Förderhöchstbeträge für die einzelnen Kommunen ab 2026 ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro für alle Kommunen vorgesehen ist, um insbesondere die Arbeit in den kleineren Kommunen zu stärken. Die restlichen Mittel werden wie bisher nach der jeweiligen Anzahl von pflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen aufgeteilt – zuzüglich zum Sockelbetrag.
Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.
Ausbau der Pflegeberatung – insbesondere durch die Pflegestützpunkte
Für die Stabilisierung ambulanter Versorgung ist gute Beratung zu allen Fragen der Pflege unerlässlich. Erste Anlaufstelle dafür sind die landesweit 19 Pflegestützpunkte. Sie helfen allen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung zeitweise oder auf Dauer hilfebedürftig sind. Pflegestützpunkte beraten individuell, trägerneutral und kostenlos.
Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte mit jeweils bis zu 100.000 Euro pro Jahr dabei, den Zugang zur Pflegeberatung zu erleichtern und die bestehenden Beratungsangebote weiterzuentwickeln.
16 Landkreise und kreisfreie Städte haben das Förderangebot im Rahmen des „Pakts für Pflege“ bisher genutzt, rund 3,6 Millionen Euro wurden seit 2021 im Rahmen der Pflegestützpunkte-Richtlinie bereits bewilligt. So entstehen zum Beispiel mehr Angebote für eine Pflegeberatung in Außenstellen oder per Videogespräch. Ein anderes Beispiel ist ein umgebauter Rettungswagen, der nun zur mobilen Beratung genutzt wird.
Steigende Zahl von pflegebedürftigen Menschen
In Brandenburg sind über 214.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 57 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre alt. Das geht aus der aktuellen Pflegestatistik 2023 hervor. Im Vergleich zur Pflegestatistik 2021 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen um mehr als 29.400 bzw. um 16 Prozent gestiegen. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung erhöhte sich von 7,3 auf 8,3 Prozent. 88,9 Prozent aller pflegebedürftigen Personen wurden zu Hause gepflegt (2021: 86,9 Prozent).