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Krankenhausreform: Bundesregierung muss Überbrückungsfinanzierung sicherstellen

Gesundheitsministerin Britta Müller sprach mit Dr. Detlef Troppens, Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft, über die Umsetzung der Krankenhausreform

- Erschienen am 31.01.2025 - Presemitteilung 008/2025
LKB-Geschäftsführer Michael Jacob, LKB-Vorstandsvorsitzender Dr. Detlef Troppens, Gesundheitsministerin Britta Müller und Abteilungsleiter Michael Zaske

Die Bundesregierung muss den Krankenhäusern eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen, bis die umfassende Krankenhausreform ab dem Jahr 2027 schrittweise greift. Das fordern Gesundheitsministerin Britta Müller und Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB). Sie trafen sich gestern zu einem Arbeitsgespräch im Gesundheitsministerium in Potsdam. Neben der Umsetzung der Krankenhausreform sprachen beide über den Transformationsfonds, die neue Krankenhausplanung, Leistungsgruppen-Grouper und die geplanten Regionalkonferenzen.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Alle Kliniken stehen wirtschaftlich enorm unter Druck und brauchen jetzt konkrete Hilfen. Die Krankenhausreform wird erst ab dem Jahr 2027 greifen. Bis Ende 2026 können die Länder den Kliniken Leistungsgruppen zuweisen, 2027 bis 2028 wird das Finanzsystem schrittweise umgestellt, erst 2029 soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Fest steht: Alle Brandenburger Krankenhausstandorte werden auch in Zukunft für die Versorgung gebraucht, alle Kliniken müssen die Möglichkeit haben, die Transformationsphase zu überstehen, bis die neuen Regelungen zur Finanzierung wirken. Der Bund muss zu seiner Verantwortung stehen und eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen. Die Landesregierung unterstützt alle Krankenhäuser tatkräftig. Wir werden die Verteilung der neuen Leistungsgruppen und die Aufstellung des neuen Krankenhausplans sehr eng und transparent mit allen Akteuren der Gesundheitsversorgung abstimmen. Wir wollen die Gesundheitsversorgung der Zukunft gemeinsam gut gestalten. Es gibt viele Chancen, die wir auch nutzen werden. Aber wir brauchen vom Bund einen vollen Instrumentenkoffer, damit uns ein guter Mix aus ambulanten und stationären Versorgungsangeboten in allen Regionen gelingen kann.“

Dr. Detlef Troppens, LKB-Vorstandsvorsitzender: „Die Bundesregierung lässt die Krankenhäuser bei der in seiner Verantwortung stehenden Betriebskostenfinanzierung im Regen stehen und ist nicht bereit, die inflationsbedingte Lücke von 4 Prozent beim Landesbasisfallwert zu schließen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um nicht weitere Insolvenzen zu erleben. Es ist gut zu wissen, dass sich das Ministerium, dass sich Ministerin Müller hinter die Krankenhäuser stellt: Bei der berechtigten Forderung gegenüber dem Bund, aber auch bei der in Verantwortung des Landes stehenden Investitionsfinanzierung und der Kofinanzierung des Transformationsfonds. Die volle Ausfinanzierung beider Bausteine der Finanzierung sind zwingend notwendig, damit der bereits begonnene, durch die Krankenhausreform dynamisierte Transformationsprozess gelingen kann. Wir begrüßen darüber hinaus, dass die Krankenhausplanung – wie auch schon in den Jahren davor – in enger Abstimmung mit den Krankenhausträgern und ihrem Verband durchgeführt wird. Angesichts der enormen Herausforderungen durch eine neue Planungssystematik, fehlender bundesrechtlicher Grundlagen und eines sehr engen Zeitkorsetts ein wichtiger Faktor, um gemeinsam eine gute gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.“

Das Gesetz zur Krankenhausreform (KHVVG) ist im Dezember in Kraft getreten. Es sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds.

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung

Mit dem Transformationsfonds sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform zu fördern. In den Jahren 2026 bis 2035 sollen dafür bundesweit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit sollen zum Beispiel Krankenhäuser unterstützt werden, die sich auf Leistungsgruppen spezialisieren oder Strukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umbauen wollen. Bereits ab Juli 2025 sollen Mittel aus dem Transformationsfonds beantragt werden können, die dann mit in Kraft treten des Fonds ab 2026 abgerufen werden können.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Ländern am 17. Januar den Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV-E) übermittelt. Das Brandenburger Gesundheitsministerium (MGS) hat seine Stellungnahme am 24. Januar dem BMG übermittelt.

Gesundheitsministerin Müller: „Grundsätzlich begrüßen wir die zügige Ausgestaltung des Transformationsfonds, insbesondere, dass das BMG die Intention verfolgt, den Ländern größtmögliche Prüfkompetenz hinsichtlich der zu fördernde Vorhaben einzuräumen. Gleichwohl finden sich im Verordnungsentwurf jedoch Formulierungen, die dazu beitragen können, dass Missverständnisse hinsichtlich der Förderfähigkeit von Maßnahmen oder bestimmter Nachweispflichten entstehen. Hier brauchen wir Klarheit. Aus diesem Grund haben wir in unserer Stellungnahme konkrete Hinweise zum Antragsverfahren, zu der Förderfähigkeit und zu den Fördertatbeständen dem BMG übermittelt. Ein für uns ganz wesentlicher Punkt betrifft den sogenannten ‚Treppeneffekt‘. Da absehbar ist, dass zu Beginn nicht sämtliche zur Verfügung stehenden Fördermittel sofort abgerufen werden können, müssen diese Gelder auf die Folgejahre übertragen werden können. Die durch den Transformationsfonds zu fördernden Umstrukturierungsmaßnahmen benötigen in der Planung und Umsetzung gewisse Vorlaufzeiten. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Mittel der einzelnen Jahresscheiben auch in den Folgejahren mitbeantragt werden können, so wie es im Krankenhausfinanzierungsgesetz bereits gesetzlich verankert ist. Diese Möglichkeit muss auch klar in der Rechtsverordnung enthalten sein.“

Fehlende Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds

Gesundheitsministerin Britta Müller fordert, dass sich der Bund an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligt. Bislang ist vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. Ihre Forderung lautet: Der Bund muss einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV tragen ihrerseits je 30 Prozent bei.

Gesundheitsministerin Müller erklärt dazu: „Bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, in ganz Deutschland eine flächendeckende medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Deshalb muss der Bund sich an der Finanzierung mit eigenen, steuerfinanzierten Haushaltsmitteln beteiligen. Und neben der GKV muss sich auch die Private Krankenversicherung an der Förderung beteiligen.“

Die fehlende Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds zählte zu den Kritikpunkten, die die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder am 30. April 2024 in einer geeinten Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) an den Bund übersandt hatte. Das 11-Punkte-Papier ist unter www.gmkonline.de unter „Dokumente“ veröffentlicht.

Neue Krankenhausplanung und Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit den Vorbereitungen für einen neuen Krankenhausplan bereits begonnen. Mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen Fachabteilungen muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen zugewiesen sein. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Das Gesundheitsministerium wird alle Akteure der Gesundheitsversorgung weiter eng an den Planungen beteiligen und über den Stand zum Verfahren der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg informieren. So werden zum Beispiel die Krankenhäuser im März 2025 über die nächsten Schritte im Planaufstellungsprozess direkt unterrichtet. Hierfür wird das Ministerium wieder Regionalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsgebieten durchführen. Solche Regionalkonferenzen zum Stand der geplanten Krankenhausreform und zum Verfahren der Umsetzung hat das Ministerium zuletzt im Herbst 2023 durchgeführt. Im Jahr 2024 fanden außerdem in jedem Versorgungsgebiet Dialogforen statt, in denen man sich über künftige ambulante und stationäre Kapazitäten sowie Versorgungsstrukturen ausgetauscht hat. Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem vierten Quartal 2025 durchgeführt werden.