Gender Mainstreaming
Eine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt es nicht, denn strukturbedingt haben Menschen abhängig von ihrem Geschlecht (und weiteren Merkmalen) unterschiedliche Arbeits- und Lebensrealitäten. Für eine geschlechtergerechte und diversitätssensible (Um-)Gestaltung dieser Realitäten ist die gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen wie Geld, Zeit, Raum, Arbeit und Versorgung wichtig. Genau darauf baut das gesetzlich verankerte Prinzip des „Gender Mainstreaming“ auf.
„Gender Mainstreaming“ (oder zu Deutsch auch „geschlechtergerechte Folgenabschätzung“) bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben einzunehmen. Das bedeutet, dass bereits von Anfang an alle Akteur*innen dazu angehalten sind, bei allen Entscheidungen die Geschlechterperspektive einzunehmen und zu prüfen, wie sich gesellschaftliche Vorhaben auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Menschen unterschiedlichen Geschlechts auswirken können.
Gender Mainstreaming zielt darauf ab, Strukturen zu verändern und damit geschlechtsspezifische Ungleichheiten abzubauen – so wie es der Verfassungsauftrag aus dem Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz vorsieht.
Dieser gleichstellungspolitische Ansatz ist das Gerüst der brandenburgischen Gleichstellungspolitik.
Eine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt es nicht, denn strukturbedingt haben Menschen abhängig von ihrem Geschlecht (und weiteren Merkmalen) unterschiedliche Arbeits- und Lebensrealitäten. Für eine geschlechtergerechte und diversitätssensible (Um-)Gestaltung dieser Realitäten ist die gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen wie Geld, Zeit, Raum, Arbeit und Versorgung wichtig. Genau darauf baut das gesetzlich verankerte Prinzip des „Gender Mainstreaming“ auf.
„Gender Mainstreaming“ (oder zu Deutsch auch „geschlechtergerechte Folgenabschätzung“) bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben einzunehmen. Das bedeutet, dass bereits von Anfang an alle Akteur*innen dazu angehalten sind, bei allen Entscheidungen die Geschlechterperspektive einzunehmen und zu prüfen, wie sich gesellschaftliche Vorhaben auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Menschen unterschiedlichen Geschlechts auswirken können.
Gender Mainstreaming zielt darauf ab, Strukturen zu verändern und damit geschlechtsspezifische Ungleichheiten abzubauen – so wie es der Verfassungsauftrag aus dem Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz vorsieht.
Dieser gleichstellungspolitische Ansatz ist das Gerüst der brandenburgischen Gleichstellungspolitik.
Rechtliche und politische Grundlagen
EU – Ebene
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages im Mai 1999 stellt Gender Mainstreaming eine rechtsverbindliche Handlungsmaxime für Politik und Verwaltung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar.
EG-Vertrag: "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern." (Artikel 3 Absatz 2)
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages im Mai 1999 stellt Gender Mainstreaming eine rechtsverbindliche Handlungsmaxime für Politik und Verwaltung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar.
EG-Vertrag: "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern." (Artikel 3 Absatz 2)
Bundesebene
Auch auf der nationalen Ebene können sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf eine solide rechtliche und politische Legitimation stützen.
Grundgesetz: Die Gesetzgebung schreibt nicht nur fest: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Artikel 3 Absatz 2 Seite 1 Grundgesetz), sondern verpflichtet den Staat darüber hinaus zu einer aktiven Gleichstellungspolitik: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3 Absatz 2 Seite 2 Grundgesetz)
Bundesgleichstellungsgesetz: "Alle Beschäftigten, insbesondere auch solche mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, sind verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Diese Verpflichtung ist durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen (...)." (§ 2 BGleiG)
Auch auf der nationalen Ebene können sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf eine solide rechtliche und politische Legitimation stützen.
Grundgesetz: Die Gesetzgebung schreibt nicht nur fest: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Artikel 3 Absatz 2 Seite 1 Grundgesetz), sondern verpflichtet den Staat darüber hinaus zu einer aktiven Gleichstellungspolitik: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3 Absatz 2 Seite 2 Grundgesetz)
Bundesgleichstellungsgesetz: "Alle Beschäftigten, insbesondere auch solche mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, sind verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Diese Verpflichtung ist durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen (...)." (§ 2 BGleiG)
Landesebene
Landesverfassung: Die Brandenburgische Verfassung nimmt in Artikel 12 Absatz 3 das Land in die Pflicht, durch wirksame Maßnahmen für die Gleichstellung von Männern und Frauen in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung zu sorgen.
Politische Vorgaben: Das Arbeitsfeld der Gleichstellung stellt nach dem politischen Willen der Landesregierung eine Aufgabe von besonderem Gewicht dar. Die Koalition setzt sich uneingeschränkt für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Dies ist ein Querschnittsthema, das in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern berücksichtigt werden muss.
Landesverfassung: Die Brandenburgische Verfassung nimmt in Artikel 12 Absatz 3 das Land in die Pflicht, durch wirksame Maßnahmen für die Gleichstellung von Männern und Frauen in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung zu sorgen.
Politische Vorgaben: Das Arbeitsfeld der Gleichstellung stellt nach dem politischen Willen der Landesregierung eine Aufgabe von besonderem Gewicht dar. Die Koalition setzt sich uneingeschränkt für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Dies ist ein Querschnittsthema, das in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern berücksichtigt werden muss.