Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Rettungsdienst
Aktuelle Nachricht: Landkreise und Kassen einigen sich - Rettungsdienst bleibt gebührenfrei
Der in Brandenburg seit Jahren schwelende Streit zwischen einigen Landkreisen und Krankenkassen ein Streit über die Finanzierung des Rettungsdienstes ist beigelegt. Der Landkreistag, in Vertretung der acht von Festbeträgen betroffenen Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße sowie Teltow-Fläming, und die gesetzlichen Krankenkassen haben am 30. Juni 2025 eine Verfahrensabsprache zum Rettungsdienst unterzeichnet. Damit steht fest: Es gibt im Land Brandenburg keine Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger, die den Notruf 112 wählen. Nach dem Spitzengespräch zum Rettungsdienst am 28. März 2025 fand zuvor unter der Moderation von Gesundheitsministerin Britta Müller das dritte Folgegespräch im Gesundheitsministerium in Potsdam statt. Die Einigung bildet gleichzeitig die Grundlage dafür, dass ab dem 1. Juli die Festbeträge in den acht Landkreisen entfallen können.
Gesundheitsministerin Britta Müller: „Die Einigung ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg. Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung. Beim Notruf darf es keine Verunsicherung in der Bevölkerung geben. Schnelle medizinische Hilfe ist oft lebensentscheidend. Seit dem 28. März gab es viele intensive Verhandlungsgespräche. Alle wollten eine Lösung in dieser schwierigen Frage erzielen. Dieser offene Dialog war ein Novum. Landkreise und Krankenkassen, also die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Kostenträger, haben sich jetzt auf eine neue, transparente sowie an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten-Leistungsrechnung geeinigt. Alles, was außergerichtlich geklärt werden konnte, ist geklärt. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Entscheidend bleibt der Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Gebührensatzung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming. Das bedeutet: Kostenpositionen, die nach der Entscheidung des OVG unzulässig sind, werden in der neuen Kosten-Leistungsrechnung nicht berücksichtigt.“
Aktuelle Nachricht: Landkreise und Kassen einigen sich - Rettungsdienst bleibt gebührenfrei
Der in Brandenburg seit Jahren schwelende Streit zwischen einigen Landkreisen und Krankenkassen ein Streit über die Finanzierung des Rettungsdienstes ist beigelegt. Der Landkreistag, in Vertretung der acht von Festbeträgen betroffenen Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße sowie Teltow-Fläming, und die gesetzlichen Krankenkassen haben am 30. Juni 2025 eine Verfahrensabsprache zum Rettungsdienst unterzeichnet. Damit steht fest: Es gibt im Land Brandenburg keine Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger, die den Notruf 112 wählen. Nach dem Spitzengespräch zum Rettungsdienst am 28. März 2025 fand zuvor unter der Moderation von Gesundheitsministerin Britta Müller das dritte Folgegespräch im Gesundheitsministerium in Potsdam statt. Die Einigung bildet gleichzeitig die Grundlage dafür, dass ab dem 1. Juli die Festbeträge in den acht Landkreisen entfallen können.
Gesundheitsministerin Britta Müller: „Die Einigung ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg. Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung. Beim Notruf darf es keine Verunsicherung in der Bevölkerung geben. Schnelle medizinische Hilfe ist oft lebensentscheidend. Seit dem 28. März gab es viele intensive Verhandlungsgespräche. Alle wollten eine Lösung in dieser schwierigen Frage erzielen. Dieser offene Dialog war ein Novum. Landkreise und Krankenkassen, also die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Kostenträger, haben sich jetzt auf eine neue, transparente sowie an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten-Leistungsrechnung geeinigt. Alles, was außergerichtlich geklärt werden konnte, ist geklärt. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Entscheidend bleibt der Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Gebührensatzung des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming. Das bedeutet: Kostenpositionen, die nach der Entscheidung des OVG unzulässig sind, werden in der neuen Kosten-Leistungsrechnung nicht berücksichtigt.“
Wichtig: Schnelle medizinische Hilfe ist oft lebensentscheidend.
Deshalb der Appell: Rufen Sie den Notruf 112 bei Unfällen, bei Bränden oder wenn sich jemand in einer akuten, potentiell sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet! Zum Beispiel bei
- schweren Verletzungen oder Verbrennungen
- Bewusstlosigkeit
- Symptomen, die auf einen Schlaganfall hindeuten, zum Beispiel akuten Lähmungen, Seh- oder Sprechstörungen
- Anzeichen eines Herzinfarkts, zum Beispiel starke Brustenge, kalter Schweiß
- starken Schmerzen
- allergischem Schock
- akuter starke Atemnot, zum Beispiel bei einem schweren Asthmaanfall
Auch wenn die Situation unklar ist, aber lebensbedrohlich sein könnte, kann die 112 angerufen werden. Im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig.
Für Notfälle und in lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie den Rettungsdienst mit der Nummer 112.
Benötigt jemand ärztliche Hilfe (ist also nicht lebensbedrohlich erkrankt) außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxis und die Behandlung der Beschwerden kann nicht bis zu den Öffnungszeiten der Praxen warten, ist das ein Fall für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, Telefon 116117. Die Mitarbeitenden der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in der Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause.
Die Telefonnummer 116117 funktioniert ohne Vorwahl und gilt deutschlandweit. Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Der Patientenservice ist rund um die Uhr erreichbar – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Den Service gibt es auch digital: Im Internet unter www.116117.de oder per App.
Wichtig: Schnelle medizinische Hilfe ist oft lebensentscheidend.
Deshalb der Appell: Rufen Sie den Notruf 112 bei Unfällen, bei Bränden oder wenn sich jemand in einer akuten, potentiell sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet! Zum Beispiel bei
- schweren Verletzungen oder Verbrennungen
- Bewusstlosigkeit
- Symptomen, die auf einen Schlaganfall hindeuten, zum Beispiel akuten Lähmungen, Seh- oder Sprechstörungen
- Anzeichen eines Herzinfarkts, zum Beispiel starke Brustenge, kalter Schweiß
- starken Schmerzen
- allergischem Schock
- akuter starke Atemnot, zum Beispiel bei einem schweren Asthmaanfall
Auch wenn die Situation unklar ist, aber lebensbedrohlich sein könnte, kann die 112 angerufen werden. Im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig.
Für Notfälle und in lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie den Rettungsdienst mit der Nummer 112.
Benötigt jemand ärztliche Hilfe (ist also nicht lebensbedrohlich erkrankt) außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxis und die Behandlung der Beschwerden kann nicht bis zu den Öffnungszeiten der Praxen warten, ist das ein Fall für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, Telefon 116117. Die Mitarbeitenden der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in der Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause.
Die Telefonnummer 116117 funktioniert ohne Vorwahl und gilt deutschlandweit. Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Der Patientenservice ist rund um die Uhr erreichbar – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Den Service gibt es auch digital: Im Internet unter www.116117.de oder per App.
Worum geht es bei dem Streit über die Kosten für den Rettungsdienst in Brandenburg?
In Brandenburg sind die 14 Landkreise und die 4 kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erheben für die Leistungen des Rettungsdienstes von allen Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, Benutzungsgebühren. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse direkt übernommen - wenn die Einsätze medizinisch notwendig sind.
Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten abgestimmte Kosten- und Leistungsrechnung.
Bei den Ausgaben für den Rettungsdienst gilt: Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen auf eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung ihres Rettungsdienstes achten.
Bei der Gebührenfestsetzung gibt es einige Grundsätze, die berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Trägers des Rettungsdienstes decken, aber nicht übersteigen darf. Auch muss die erhobene Gebühr dem Wert der Leistung entsprechen (sogenanntes Äquivalenzprinzip). Und die Leistungserbringung muss sparsam und wirtschaftlich erfolgen (sogenanntes Erforderlichkeitsprinzip).
In der Kosten- und Leistungsrechnung sind zum Beispiel Kosten für Investitionen für den Auf- und Ausbau von Rettungswachen, für Betriebskosten der Rettungswachen, für Personalkosten des medizinischen Personals, das in den Rettungswachen, den integrierten Regionalleitstellen, der zentralen Koordinierungsstelle und an den Notarztstandorten eingesetzt wird, Kosten erforderlicher Aus- und Fortbildungen des medizinischen Personals oder Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze einzutragen.
In Deutschland sind die Ausgaben für den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren enorm gestiegen.
Im Jahr 2023 hat die gesetzlichen Krankenversicherungen (kurz: GKV) insgesamt 8,7 Milliarden Euro für die verschiedenen Zweige des Rettungsdienstes ausgegeben. Damit hat sich der Betrag im Vergleich zu vor zehn Jahren verdoppelt (4,4 Milliarden Euro). Besonders drastisch ist die Steigerung beim Einsatz von Rettungswagen. Diese stiegen von 1,7 auf 4,1 Milliarden Euro.
Diese Ausgabendynamik hat verschiedene Gründe: Inflation, steigende Personalkosten, teurere Ausstattung und Fahrzeuge – all das hat die Ausgaben für Rettungsdienste in Deutschland deutlich steigen lassen. Hinzu kommen steigende Einsatzzahlen: Es gibt mehr Notrufe und Einsätze, unter anderem durch eine alternde Gesellschaft. Die Krankenkassen stellen aber auch fest, dass öfter der Rettungsdienst von Menschen gerufen, obwohl es keinen medizinischen Notfall gibt.
In Brandenburg sind die 14 Landkreise und die 4 kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erheben für die Leistungen des Rettungsdienstes von allen Personen, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, Benutzungsgebühren. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse direkt übernommen - wenn die Einsätze medizinisch notwendig sind.
Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten abgestimmte Kosten- und Leistungsrechnung.
Bei den Ausgaben für den Rettungsdienst gilt: Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen auf eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung ihres Rettungsdienstes achten.
Bei der Gebührenfestsetzung gibt es einige Grundsätze, die berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Trägers des Rettungsdienstes decken, aber nicht übersteigen darf. Auch muss die erhobene Gebühr dem Wert der Leistung entsprechen (sogenanntes Äquivalenzprinzip). Und die Leistungserbringung muss sparsam und wirtschaftlich erfolgen (sogenanntes Erforderlichkeitsprinzip).
In der Kosten- und Leistungsrechnung sind zum Beispiel Kosten für Investitionen für den Auf- und Ausbau von Rettungswachen, für Betriebskosten der Rettungswachen, für Personalkosten des medizinischen Personals, das in den Rettungswachen, den integrierten Regionalleitstellen, der zentralen Koordinierungsstelle und an den Notarztstandorten eingesetzt wird, Kosten erforderlicher Aus- und Fortbildungen des medizinischen Personals oder Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze einzutragen.
In Deutschland sind die Ausgaben für den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren enorm gestiegen.
Im Jahr 2023 hat die gesetzlichen Krankenversicherungen (kurz: GKV) insgesamt 8,7 Milliarden Euro für die verschiedenen Zweige des Rettungsdienstes ausgegeben. Damit hat sich der Betrag im Vergleich zu vor zehn Jahren verdoppelt (4,4 Milliarden Euro). Besonders drastisch ist die Steigerung beim Einsatz von Rettungswagen. Diese stiegen von 1,7 auf 4,1 Milliarden Euro.
Diese Ausgabendynamik hat verschiedene Gründe: Inflation, steigende Personalkosten, teurere Ausstattung und Fahrzeuge – all das hat die Ausgaben für Rettungsdienste in Deutschland deutlich steigen lassen. Hinzu kommen steigende Einsatzzahlen: Es gibt mehr Notrufe und Einsätze, unter anderem durch eine alternde Gesellschaft. Die Krankenkassen stellen aber auch fest, dass öfter der Rettungsdienst von Menschen gerufen, obwohl es keinen medizinischen Notfall gibt.
Was macht die Landesregierung, um diesen Konflikt schnell zu lösen?
Den Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes gibt es bereits seit mehreren Jahren in Brandenburg. Rechtlich kann die Landesregierung diesen Streit nicht direkt lösen, da die Landkreise, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, diese Aufgabe als pflichte Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen.
Das Gesundheitsministerium kann in dem Streit moderieren und Gespräche mit den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes, hier die Landkreise und kreisfreien Städte, und den Kostenträgern, das sind die gesetzlichen Krankenkassen, führen.
Gesundheitsministerin Britta Müller, sie ist seit Mitte Dezember 2024 im Amt, ist moderierend tätig und hat mit Kreisen und Krankenkassen intensive Gespräche geführt. Das macht sie weiter. Es liegen auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf dem Tisch.
Verhandlungen sind der einzige Weg, um eine schnelle und für alle Seiten gute Lösung zu finden.
Am 28. März 2025 fand im Gesundheitsministerium ein Spitzengespräch zum Rettungsdienst statt. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenkassen sowie Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke teil. Zu dem Spitzengespräch hatte Gesundheitsministerin Britta Müller eingeladen. Sie hat das Gespräch moderiert.
Den Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes gibt es bereits seit mehreren Jahren in Brandenburg. Rechtlich kann die Landesregierung diesen Streit nicht direkt lösen, da die Landkreise, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, diese Aufgabe als pflichte Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen.
Das Gesundheitsministerium kann in dem Streit moderieren und Gespräche mit den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes, hier die Landkreise und kreisfreien Städte, und den Kostenträgern, das sind die gesetzlichen Krankenkassen, führen.
Gesundheitsministerin Britta Müller, sie ist seit Mitte Dezember 2024 im Amt, ist moderierend tätig und hat mit Kreisen und Krankenkassen intensive Gespräche geführt. Das macht sie weiter. Es liegen auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf dem Tisch.
Verhandlungen sind der einzige Weg, um eine schnelle und für alle Seiten gute Lösung zu finden.
Am 28. März 2025 fand im Gesundheitsministerium ein Spitzengespräch zum Rettungsdienst statt. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenkassen sowie Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke teil. Zu dem Spitzengespräch hatte Gesundheitsministerin Britta Müller eingeladen. Sie hat das Gespräch moderiert.
Kann das Gesundheitsministerium die Landkreise oder die Krankenkassen anweisen?
Nein.
Das Gesundheitsministerium hat nur die Rechtsaufsicht über die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das bedeutet, dass das Ministerium nur auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Landkreise und kreisfreien Städte schauen kann, also ob sie das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz richtig anwenden. Das Gesundheitsministerium darf aber nicht die Gebührenordnungen prüfen oder diese in irgendeiner Form gestalten oder anpassen.
Und das Gesundheitsministerium hat auch nur die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen – das sind die AOK Nordost und die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin. Betroffen sind aber alle gesetzlichen Krankenkassen, deren Aufsicht liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) In Deutschland gibt es 94 gesetzliche Krankenkassen, die auch alle in der Region Berlin-Brandenburg Versicherte haben.
Nein.
Das Gesundheitsministerium hat nur die Rechtsaufsicht über die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Das bedeutet, dass das Ministerium nur auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Landkreise und kreisfreien Städte schauen kann, also ob sie das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz richtig anwenden. Das Gesundheitsministerium darf aber nicht die Gebührenordnungen prüfen oder diese in irgendeiner Form gestalten oder anpassen.
Und das Gesundheitsministerium hat auch nur die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen – das sind die AOK Nordost und die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin. Betroffen sind aber alle gesetzlichen Krankenkassen, deren Aufsicht liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) In Deutschland gibt es 94 gesetzliche Krankenkassen, die auch alle in der Region Berlin-Brandenburg Versicherte haben.