Für gute Lüftung in Shisha-Bars sorgen - Kohlenmonoxidproblematik beachten

Der Shisha-Trend aus dem arabischen Raum ist immer noch ungebrochen. So bieten einige Bars neben gastronomischen Angeboten auch das Shisha-Rauchen in separaten Räumen oder dem Außenbereich an.
Dazu kommt, dass Shishas auch privat zu Hause gern geraucht werden.
Deshalb hier einige Informationen zum Schutz vor einer Vergiftung mit Kohlenmonoxid (CO), denn diese Gefahr besteht beim Rauchen einer Shisha in Innenräumen.
Kohlenmonoxid riecht und schmeckt man auch nicht: Eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid ist deshalb besonders tückisch. Kohlenstoffmonoxid entsteht beim Anfeuern der Kohlen sowie bei der Zubereitung und dem Rauchen von Shishas. Kohlenmonoxid wird aus der Raumluft über die Atmung aufgenommen. Es bindet im Körper sehr viel stärker an die roten Blutkörperchen als Sauerstoff und verdrängt diesen. Daher kommt es zu einem Sauerstoffmangel, der zuerst das zentrale Nervensystem und später auch den Herzmuskel betrifft. Das kann zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. Nach Vergiftungen sind Spätfolgen (vor allem für das Nervensystem, Herz) möglich. Ungeborene Babys, ältere Menschen und Personen mit Herzbeschwerden oder Blutarmut reagieren besonders empfindlich auf Kohlenmonoxid. Darüber hinaus werden beim Rauchen der Shisha eine vielfache Menge an Kohlenstoffmonoxid sowie gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte ähnlich wie im Zigarettenrauch inhaliert. Das Wasser in der Shisha filtert diese Schadstoffe nicht heraus.
Wird nicht richtig gelüftet, kann man also schnell eine Vergiftung durch Kohlenmonoxid erleiden.
Um diese Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, müssen Betreiber von Shisha-Einrichtungen bei der Ausübung ihres Gewerbes bestimmte Auflagen einhalten, um ihre Mitarbeiter zu schützen sowie die Besucher. (daneben gelten noch andere Anforderungen und gesetzliche Vorgaben für den Betrieb einer Shisha-Einrichtung, zum Beispiel aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Baurecht oder auch dem vorbeugenden Brandschutz).
Was viele nicht wissen: Das Gas kann Wände und Decken durchdringen. Es macht auch vor Stein oder Beton keinen Halt, so dass benachbarte Räume von Shisha-Einrichtungen ebenso potentiell gefährdet sein können.

Der Shisha-Trend aus dem arabischen Raum ist immer noch ungebrochen. So bieten einige Bars neben gastronomischen Angeboten auch das Shisha-Rauchen in separaten Räumen oder dem Außenbereich an.
Dazu kommt, dass Shishas auch privat zu Hause gern geraucht werden.
Deshalb hier einige Informationen zum Schutz vor einer Vergiftung mit Kohlenmonoxid (CO), denn diese Gefahr besteht beim Rauchen einer Shisha in Innenräumen.
Kohlenmonoxid riecht und schmeckt man auch nicht: Eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid ist deshalb besonders tückisch. Kohlenstoffmonoxid entsteht beim Anfeuern der Kohlen sowie bei der Zubereitung und dem Rauchen von Shishas. Kohlenmonoxid wird aus der Raumluft über die Atmung aufgenommen. Es bindet im Körper sehr viel stärker an die roten Blutkörperchen als Sauerstoff und verdrängt diesen. Daher kommt es zu einem Sauerstoffmangel, der zuerst das zentrale Nervensystem und später auch den Herzmuskel betrifft. Das kann zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. Nach Vergiftungen sind Spätfolgen (vor allem für das Nervensystem, Herz) möglich. Ungeborene Babys, ältere Menschen und Personen mit Herzbeschwerden oder Blutarmut reagieren besonders empfindlich auf Kohlenmonoxid. Darüber hinaus werden beim Rauchen der Shisha eine vielfache Menge an Kohlenstoffmonoxid sowie gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte ähnlich wie im Zigarettenrauch inhaliert. Das Wasser in der Shisha filtert diese Schadstoffe nicht heraus.
Wird nicht richtig gelüftet, kann man also schnell eine Vergiftung durch Kohlenmonoxid erleiden.
Um diese Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, müssen Betreiber von Shisha-Einrichtungen bei der Ausübung ihres Gewerbes bestimmte Auflagen einhalten, um ihre Mitarbeiter zu schützen sowie die Besucher. (daneben gelten noch andere Anforderungen und gesetzliche Vorgaben für den Betrieb einer Shisha-Einrichtung, zum Beispiel aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Baurecht oder auch dem vorbeugenden Brandschutz).
Was viele nicht wissen: Das Gas kann Wände und Decken durchdringen. Es macht auch vor Stein oder Beton keinen Halt, so dass benachbarte Räume von Shisha-Einrichtungen ebenso potentiell gefährdet sein können.
Betreiberpflicht

Seit dem 15. Januar 2024 gilt in Deutschland der neue verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in Höhe von 20 ppm (23 mg/m³). Zuvor lag der Grenzwert bei 30 ppm (35 mg/m³). Das betrifft auch die Shisha-Bars. Mit der Änderung erhöht sich ab sofort die zur Lüftung erforderliche Frischluftrate pro klassischer Wasserpfeife von 130 auf 200 m³/h.
Um dem früheren Grenzwert gerecht zu werden, musste eine entsprechende Lüftung, oft über eine installierte Lüftungsanlage, gewährleistet sein.
Nun gilt, den strengeren Grenzwert als Schutz vor einer Gefährdung einzuhalten.
Statt nun die vorhandene Lüftungsanlage nachzurüsten, wird es nun in vielen Fällen sinnvoller sein, an der Quelle anzusetzen und den Rauchprozess selbst kohlenmonoxidarm zu gestalten. Das ist kostengünstiger und technisch einfacher zu realisieren. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät Betreibern von Shisha-Bars, ihre Betriebe auf entsprechende Techniken umzustellen und empfiehlt dazu drei getestete Verfahren:
- One-Cube Kopf,
- Katalysator und
- elektrischer Heizkopf.
Erklärungen zu den genannten Verfahren sowie einen aktuellen Flyer „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ zum Downloaden auf Deutsch, Türkisch und Arabisch findet man auf der Seite der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Hier sind alle Schutzmaßnahmen für einen sicheren Rauchgenuss zu finden.
Falls Sie vor dem Besuch einer Shisha-Einrichtung bezüglich der Kohlenmonoxidproblematik unsicher sind, sprechen Sie den Betreiber darauf an und sorgen Sie auch im privaten Bereich für entsprechenden Schutz.

Seit dem 15. Januar 2024 gilt in Deutschland der neue verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in Höhe von 20 ppm (23 mg/m³). Zuvor lag der Grenzwert bei 30 ppm (35 mg/m³). Das betrifft auch die Shisha-Bars. Mit der Änderung erhöht sich ab sofort die zur Lüftung erforderliche Frischluftrate pro klassischer Wasserpfeife von 130 auf 200 m³/h.
Um dem früheren Grenzwert gerecht zu werden, musste eine entsprechende Lüftung, oft über eine installierte Lüftungsanlage, gewährleistet sein.
Nun gilt, den strengeren Grenzwert als Schutz vor einer Gefährdung einzuhalten.
Statt nun die vorhandene Lüftungsanlage nachzurüsten, wird es nun in vielen Fällen sinnvoller sein, an der Quelle anzusetzen und den Rauchprozess selbst kohlenmonoxidarm zu gestalten. Das ist kostengünstiger und technisch einfacher zu realisieren. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät Betreibern von Shisha-Bars, ihre Betriebe auf entsprechende Techniken umzustellen und empfiehlt dazu drei getestete Verfahren:
- One-Cube Kopf,
- Katalysator und
- elektrischer Heizkopf.
Erklärungen zu den genannten Verfahren sowie einen aktuellen Flyer „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ zum Downloaden auf Deutsch, Türkisch und Arabisch findet man auf der Seite der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Hier sind alle Schutzmaßnahmen für einen sicheren Rauchgenuss zu finden.
Falls Sie vor dem Besuch einer Shisha-Einrichtung bezüglich der Kohlenmonoxidproblematik unsicher sind, sprechen Sie den Betreiber darauf an und sorgen Sie auch im privaten Bereich für entsprechenden Schutz.