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Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg

Landesgleichstellungsbeauftragte Dr. Uta Kletzing
Dr. Uta Kletzing ist seit 16. Juni 2025 Brandenburgs Landesgleichstellungsbeauftragte.

Dr. Uta Kletzing stammt aus Rostock. 2020 übernahm sie die Fachbereichsleitung „Personal und Organisation“ bei der Landeshauptstadt Potsdam. Auch die Gleichstellungspolitik Brandenburgs hat Kletzing sowohl beruflich als auch ehrenamtlich mitgestaltet, unter anderem die Entwicklung und Umsetzung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (seit 2010) und die politische Durchsetzung des Paritätsgesetzes (2018/2019). Von 2016 bis 2018 war sie Delegierte, von 2018 bis 2020 Delegierte und Sprecherin des Frauenpolitischen Rates.

Landesgleichstellungsbeauftragte Dr. Uta Kletzing
Dr. Uta Kletzing ist seit 16. Juni 2025 Brandenburgs Landesgleichstellungsbeauftragte.

Dr. Uta Kletzing stammt aus Rostock. 2020 übernahm sie die Fachbereichsleitung „Personal und Organisation“ bei der Landeshauptstadt Potsdam. Auch die Gleichstellungspolitik Brandenburgs hat Kletzing sowohl beruflich als auch ehrenamtlich mitgestaltet, unter anderem die Entwicklung und Umsetzung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (seit 2010) und die politische Durchsetzung des Paritätsgesetzes (2018/2019). Von 2016 bis 2018 war sie Delegierte, von 2018 bis 2020 Delegierte und Sprecherin des Frauenpolitischen Rates.

(1) Die Landesgleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die nach diesem Gesetz und die nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bestellten Gleichstellungsbeauftragten sowie alle Dienststellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gleichstellungsbeauftragten einer obersten Landesbehörde und der Leitung der Dienststelle kann sie beratend hinzugezogen werden. Sie ist unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.

(2) Die Landesgleichstellungsbeauftragte trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu informieren. Sie kooperiert mit Frauenverbänden und anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.  

Die Stelle ist für die Dauer einer Legislaturperiode auf Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung besetzt.

(1) Die Landesgleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die nach diesem Gesetz und die nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bestellten Gleichstellungsbeauftragten sowie alle Dienststellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gleichstellungsbeauftragten einer obersten Landesbehörde und der Leitung der Dienststelle kann sie beratend hinzugezogen werden. Sie ist unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.

(2) Die Landesgleichstellungsbeauftragte trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu informieren. Sie kooperiert mit Frauenverbänden und anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.  

Die Stelle ist für die Dauer einer Legislaturperiode auf Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung besetzt.


Kontakt

Zu erreichen ist das Büro der Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern wie folgt:

Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5012
Fax: 0331 27548-5013
E-Mail: landesgleichstellungsbeauftragte@mgs.brandenburg.de

Projekt „Frauen wählen“
N.N.
Telefon: 0331 866-5012
E-Mail: landesgleichstellungsbeauftragte@mgs.brandenburg.de

Zu erreichen ist das Büro der Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern wie folgt:

Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5012
Fax: 0331 27548-5013
E-Mail: landesgleichstellungsbeauftragte@mgs.brandenburg.de

Projekt „Frauen wählen“
N.N.
Telefon: 0331 866-5012
E-Mail: landesgleichstellungsbeauftragte@mgs.brandenburg.de