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Gesundheitsministerin Müller: „Wir stehen fest an der Seite unserer Krankenhäuser“

36. Mitgliederversammlung der Landeskrankenhausgesellschaft

- Erschienen am 28.05.2025 - Presemitteilung 061/2025
Michael Jacob, Dr. Detlef Troppens, Britta Müller, Michael Zaske, Detlef Albrecht und Jonathan Graf

Gesundheitsministerin Britta Müller betonte in ihrer Rede auf der 36. Mitgliederversammlung der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg heute in Potsdam die volle Unterstützung der Landesregierung bei der Umsetzung der beschlossenen Krankenhausreform: „Wir stehen fest an der Seite unserer Krankenhäuser. Wir werden weiter die Interessen der Krankenhäuser gegenüber der Bundesregierung vertreten und für notwendige Verbesserungen kämpfen. Brandenburg hat bereits wichtige Korrekturen über den Bundesrat erfolgreich angestoßen. Und auch die deutliche Erhöhung der Landesinvestitionspauschale für Krankenhäuser im neuen Landeshaushalt ist ein starkes Zeichen für unsere tatkräftige Unterstützung.“

  • Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 werden für die reguläre Krankenhausförderung jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; das ist deutlich mehr als bisher mit 110 Millionen Euro.
  • Damit erfüllt das Land weiter die geforderte Investitionsquote von acht Prozent.
  • Ab dem Haushalt 2026 werden weitere Landesmittel zur Kofinanzierung des Transformationsfonds veranschlagt. Damit werden die Krankenhäuser entlastet, die sich in Brandenburg an dieser Kofinanzierung nicht mit eigenen Mitteln beteiligen müssen.
  • Brandenburger Entschließungsantrag für eine Überbrückungsfinanzierung und für einen strukturellen Inflationsausgleich zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft hat am 23. Mai im Bundesrat eine Mehrheit bekommen.

Gesundheitsministerin Müller sagte: „Aktuell werden die Weichen für die künftige Krankenhausversorgung gestellt. ‚Gesundheit gemeinsam gestalten‘ lautet dabei unser Motto in Brandenburg. Die Krankenhausreform ist in ihrer Zielrichtung richtig – sie will Qualität stärken, Spezialisierung fördern, Ressourcen effizient einsetzen. Damit das vor Ort gewährleistet werden kann und die Länder ihrem Auftrag der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung nachkommen können, bedarf es aber weiterer Anpassungen. Das scheint auch der Bund erkannt zu haben. Das Krankenhausverbesserungsgesetz benötigt nun schnellstmöglich ein Reformverbesserungsgesetz. Brandenburg wird sich hier weiter konstruktiv einbringen. Zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung sind insbesondere für den ländlichen Raum Ausnahmen und erweitere Kooperationsmöglichkeiten angekündigt. Dabei handelt es sich um eine unserer Kernforderungen! Für uns von ebenso hoher Bedeutung ist der Umgang mit den Fachkrankenhäusern. Die aktuelle Definition und die Vorgaben zur Einhaltung der Mindestqualitätskriterien passen nicht zu den aktuellen Strukturen in den Ländern. Die über Jahre gewachsene Expertise darf nicht durch bürokratische Vorgaben verloren gehen. Der Bund sagt im Koalitionsvertrag an dieser Stelle ebenfalls eine Nachbesserung zu. Ein Punkt, den Brandenburg schon lange anmahnt, sind die Anrechnungsmöglichkeiten der Fachärzte auf die Leistungsgruppen. Auch hier sind die Vorgaben zu starr. Wir begrüßen die angekündigte Überprüfung in diesem Punkt ausdrücklich.“

Hintergrund

Zukunftsfeste Krankenhausplanung: Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt gestärkt werden. Dazu wird auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung gesetzt. Das Gesundheitsministerium erarbeitet einen neuen Krankenhausplan in enger Abstimmung mit allen Akteuren der Versorgung. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass dieser fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Zur Umsetzung der Krankenhausreform hat das Gesundheitsministerium im März 2025 je eine Regionalkonferenz in jeder der fünf Versorgungsgebiete der Krankenhausplanung des Landes durchgeführt. An diesem Austausch wurden Krankenhausträger, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Krankenkassen, Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung beteiligt.

Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem vierten Quartal 2025 durchgeführt werden.

Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Zum Vergleich: 1990 gab es in Brandenburg 73 Krankenhäuser.

Mehr Informationen zur Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/gesundheit/umsetzung-der-krankenhausreform