Hauptmenü

Gesundheit gemeinsam gestalten

Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg

Foto: © spotmatikphoto / Fotolia

Veränderte Rahmenbedingungen machen – verstärkt durch die Krankenhausreform des Bundes – Anpassungen in den Krankenhausstrukturen unumgänglich. Brandenburg unterstützt die Krankenhäuser bei den notwendigen Umstrukturierungen und der Umsetzung der Krankenhausreform.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Wir wollen die Gesundheit in Brandenburg gemeinsam gestalten. Es gibt viele Chancen, die wir auch nutzen werden. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort verlassen können, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Unser Ziel: Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Dabei gilt für jeden Standort: es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur vor Ort erhalten bleiben."

Foto: © spotmatikphoto / Fotolia

Veränderte Rahmenbedingungen machen – verstärkt durch die Krankenhausreform des Bundes – Anpassungen in den Krankenhausstrukturen unumgänglich. Brandenburg unterstützt die Krankenhäuser bei den notwendigen Umstrukturierungen und der Umsetzung der Krankenhausreform.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Wir wollen die Gesundheit in Brandenburg gemeinsam gestalten. Es gibt viele Chancen, die wir auch nutzen werden. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort verlassen können, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Unser Ziel: Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Dabei gilt für jeden Standort: es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur vor Ort erhalten bleiben."


Ein gemeinsames Ziel: Eine zukunftsfeste Versorgung

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung verlassen können. Oberstes Ziel der Landesregierung ist eine vollwertige medizinische Versorgung vor Ort, sowohl im stationären wie ambulanten Bereich.

Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Kosten und finanzieller Druck – die Herausforderungen für das Gesundheitswesen sind in ganz Deutschland sehr groß. Strukturen haben sich überholt, Rahmenbedingungen verändert. Fehlanreize müssen überwunden werden. Reformen sind notwendig, damit eine hochwertige medizinische Versorgung langfristig gewährleistet werden kann und finanzierbar bleibt. Gleichzeitig gibt es auch viele neue Chancen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, zum Beispiel durch den enormen medizinischen Fortschritt, durch die Digitalisierung und neue Technologien in der Telemedizin.

Die Krankenhausplanung ist Sache des Landes. Unser Ziel ist, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu stärken. Dazu setzen wir auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung.

Die Zukunft der Versorgung ist „ambulant vor stationär“, und sie wird auch digitaler. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen zum Wohl der Patientinnen und Patienten stärker kooperieren.

Für Brandenburg geht es bei der Umsetzung der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Kommunikation mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie. Es soll eine Zukunft für jeden Standort geben. Über die notwendige Anpassung an die geänderten Bedarfe wird mit den Akteuren vor Ort gemeinsam entschieden. Standorte müssen sich an die geänderten Bedarfe anpassen. Dabei ist jeder Standort einzeln zu betrachten, denn die Voraussetzungen sind überall anders. Wir brauchen Gestaltungsmöglichkeiten, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. Entscheidend ist: Es darf keinen Abbau einer stationären Leistungserbringung ohne Alternativangebot geben; Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur erhalten bleiben.

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung verlassen können. Oberstes Ziel der Landesregierung ist eine vollwertige medizinische Versorgung vor Ort, sowohl im stationären wie ambulanten Bereich.

Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Kosten und finanzieller Druck – die Herausforderungen für das Gesundheitswesen sind in ganz Deutschland sehr groß. Strukturen haben sich überholt, Rahmenbedingungen verändert. Fehlanreize müssen überwunden werden. Reformen sind notwendig, damit eine hochwertige medizinische Versorgung langfristig gewährleistet werden kann und finanzierbar bleibt. Gleichzeitig gibt es auch viele neue Chancen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, zum Beispiel durch den enormen medizinischen Fortschritt, durch die Digitalisierung und neue Technologien in der Telemedizin.

Die Krankenhausplanung ist Sache des Landes. Unser Ziel ist, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu stärken. Dazu setzen wir auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung.

Die Zukunft der Versorgung ist „ambulant vor stationär“, und sie wird auch digitaler. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, ambulante Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen zum Wohl der Patientinnen und Patienten stärker kooperieren.

Für Brandenburg geht es bei der Umsetzung der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Kommunikation mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie. Es soll eine Zukunft für jeden Standort geben. Über die notwendige Anpassung an die geänderten Bedarfe wird mit den Akteuren vor Ort gemeinsam entschieden. Standorte müssen sich an die geänderten Bedarfe anpassen. Dabei ist jeder Standort einzeln zu betrachten, denn die Voraussetzungen sind überall anders. Wir brauchen Gestaltungsmöglichkeiten, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. Entscheidend ist: Es darf keinen Abbau einer stationären Leistungserbringung ohne Alternativangebot geben; Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur erhalten bleiben.


Krankenhausreform des Bundes ist beschlossen

Der Bund hat eine große Reform des Krankenhauswesens beschlossen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Die Krankenhausreform des Bundes wird viele Veränderungen mit sich bringen. Sie wird uns viel abverlangen. Die Reform wurde beschlossen, ohne dass der Bund den Ländern eine belastbare Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt hat.

Unser Ziel ist es, für Brandenburg die bestmöglichen Lösungen zu finden. Wir werden dafür sorgen, dass die gesundheitliche Versorgung vor Ort gesichert bleibt.

An vielen wichtigen Punkten der Reform muss noch nachgebessert oder präzisiert werden. Dies betrifft unter anderem die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung, die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds, die Einführung einer Überbrückungsfinanzierung, die Anpassung der Anrechnungsmöglichkeiten für Fachärztinnen und Fachärzte in den Leistungsgruppen sowie weitere Ermessensspielräume bei Ausnahmen für die Krankenhausplanung.

Das KHVVG sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds. Wir brauchen diese drei Rechtsverordnungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausgestaltung der Krankenhausreform, damit wir wirklich in die Detailplanung einsteigen und die neuen Leistungsgruppen zuweisen können. In den drei Verordnungen müssen weitere Verbesserungen ausgehandelt werden. Brandenburg wird weiterhin konstruktiv an diesem Prozess mitwirken.

Der Bund hat eine große Reform des Krankenhauswesens beschlossen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Die Krankenhausreform des Bundes wird viele Veränderungen mit sich bringen. Sie wird uns viel abverlangen. Die Reform wurde beschlossen, ohne dass der Bund den Ländern eine belastbare Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt hat.

Unser Ziel ist es, für Brandenburg die bestmöglichen Lösungen zu finden. Wir werden dafür sorgen, dass die gesundheitliche Versorgung vor Ort gesichert bleibt.

An vielen wichtigen Punkten der Reform muss noch nachgebessert oder präzisiert werden. Dies betrifft unter anderem die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung, die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds, die Einführung einer Überbrückungsfinanzierung, die Anpassung der Anrechnungsmöglichkeiten für Fachärztinnen und Fachärzte in den Leistungsgruppen sowie weitere Ermessensspielräume bei Ausnahmen für die Krankenhausplanung.

Das KHVVG sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds. Wir brauchen diese drei Rechtsverordnungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausgestaltung der Krankenhausreform, damit wir wirklich in die Detailplanung einsteigen und die neuen Leistungsgruppen zuweisen können. In den drei Verordnungen müssen weitere Verbesserungen ausgehandelt werden. Brandenburg wird weiterhin konstruktiv an diesem Prozess mitwirken.


Wir erarbeiten einen neuen Krankenhausplan für das Land Brandenburg

Das Gesundheitsministerium muss einen neuen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erarbeiten. Über das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden 65 Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien vorgegeben. Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen durch die Länder zugewiesen sein.

Mit der Einführung der Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen Fachabteilungen muss der Krankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Das Gesundheitsministerium muss einen neuen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erarbeiten. Über das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden 65 Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien vorgegeben. Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen durch die Länder zugewiesen sein.

Mit der Einführung der Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen Fachabteilungen muss der Krankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.


Wir führen die gemeinsame Krankenhausplanung mit Berlin fort

Berlin und Brandenburg bilden eine Gesundheitsregion. Im Jahr 2021 haben beide Länder ihre jeweiligen Krankenhausplanungen in mehrjähriger Arbeit aktualisiert, miteinander verzahnt und eng abgestimmt. Damit haben beide Länder zum ersten Mal zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt.

Die gemeinsame Krankenhausplanung mit Berlin wird fortgeführt und weiterentwickelt. Denn nur gemeinsam kann es uns gelingen, eine verlässliche Versorgung in Berlin und Brandenburg zu gewährleisten. So wird auch der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg eng mit Berlin abgestimmt. Davon profitieren die Menschen in der dicht besiedelten Hauptstadtregion genauso wie in den berlinfernen ländlichen Regionen.

Berlin und Brandenburg bilden eine Gesundheitsregion. Im Jahr 2021 haben beide Länder ihre jeweiligen Krankenhausplanungen in mehrjähriger Arbeit aktualisiert, miteinander verzahnt und eng abgestimmt. Damit haben beide Länder zum ersten Mal zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt.

Die gemeinsame Krankenhausplanung mit Berlin wird fortgeführt und weiterentwickelt. Denn nur gemeinsam kann es uns gelingen, eine verlässliche Versorgung in Berlin und Brandenburg zu gewährleisten. So wird auch der fünfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg eng mit Berlin abgestimmt. Davon profitieren die Menschen in der dicht besiedelten Hauptstadtregion genauso wie in den berlinfernen ländlichen Regionen.


Wir ermöglichen einen intensiven Austausch vor Ort

Wir wollen gute und bedarfsgerechte Lösungen schaffen, auf die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in einer Stadt wohnen.

Für viele Menschen bedeutet das Krankenhaus vor Ort ein starkes Gefühl von Sicherheit, ein Stück Heimat, das mit vielen persönlichen Erinnerungen und großen Emotionen verbunden ist. Veränderungen rufen immer auch Ängste hervor. Gerüchte verunsichern. Wir müssen deshalb den Wandel gut und transparent erklären und begleiten.

Die Krankenhausreform können wir nur gemeinsam erfolgreich umsetzen. Uns ist deshalb besonders wichtig, dass die Beschäftigten sowie die Patienten von Anfang an gut informiert werden.

Das Gesundheitsministerium wird alle Akteure der Gesundheitsversorgung weiter eng an den Planungen beteiligen und über den Stand zum Verfahren der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg unmittelbar und transparent informieren.

So werden wir zum Beispiel die Krankenhäuser im März 2025 über die nächsten Schritte im Planaufstellungsprozess direkt unterrichten. Hierfür werden wir Regionalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsgebieten durchführen. An diesem Austausch werden Krankenhausträger, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Krankenkassen, Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung beteiligt.

Solche Regionalkonferenzen zum Stand der geplanten Krankenhausreform und zum Verfahren der Umsetzung hat das Ministerium zuletzt im Herbst 2023 durchgeführt. Im Jahr 2024 fanden außerdem in jedem Versorgungsgebiet Dialogforen statt, in denen man sich über künftige ambulante und stationäre Kapazitäten sowie Versorgungsstrukturen ausgetauscht hat.

Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem vierten Quartal 2025 durchgeführt werden.

Wir wollen gute und bedarfsgerechte Lösungen schaffen, auf die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in einer Stadt wohnen.

Für viele Menschen bedeutet das Krankenhaus vor Ort ein starkes Gefühl von Sicherheit, ein Stück Heimat, das mit vielen persönlichen Erinnerungen und großen Emotionen verbunden ist. Veränderungen rufen immer auch Ängste hervor. Gerüchte verunsichern. Wir müssen deshalb den Wandel gut und transparent erklären und begleiten.

Die Krankenhausreform können wir nur gemeinsam erfolgreich umsetzen. Uns ist deshalb besonders wichtig, dass die Beschäftigten sowie die Patienten von Anfang an gut informiert werden.

Das Gesundheitsministerium wird alle Akteure der Gesundheitsversorgung weiter eng an den Planungen beteiligen und über den Stand zum Verfahren der Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg unmittelbar und transparent informieren.

So werden wir zum Beispiel die Krankenhäuser im März 2025 über die nächsten Schritte im Planaufstellungsprozess direkt unterrichten. Hierfür werden wir Regionalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsgebieten durchführen. An diesem Austausch werden Krankenhausträger, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Krankenkassen, Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung beteiligt.

Solche Regionalkonferenzen zum Stand der geplanten Krankenhausreform und zum Verfahren der Umsetzung hat das Ministerium zuletzt im Herbst 2023 durchgeführt. Im Jahr 2024 fanden außerdem in jedem Versorgungsgebiet Dialogforen statt, in denen man sich über künftige ambulante und stationäre Kapazitäten sowie Versorgungsstrukturen ausgetauscht hat.

Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den fünf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz für Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan für den Planaufstellungsprozess ab dem vierten Quartal 2025 durchgeführt werden.


Wir begleiten die Kliniken: Projektgruppe „Umsetzung Gesundheitsreformen“ im Ministerium

Zum 1. Dezember 2023 wurde in der Abteilung Gesundheit des Ministeriums eine Projektgruppe „Umsetzung Gesundheitsreformen“ eingesetzt. Die Projektgruppe befasst sich unter Leitung des Abteilungsleiters mit der Krankenhausreform, der Notfallreform und allen damit verbundenen operativen Aufgaben. Sie ist direkter Ansprechpartner für alle Krankenhäuser im Land Brandenburg und begleitet Kliniken in wirtschaftlichen Schwierigkeiten intensiv bei notwendigen Umstrukturierungen und Weiterentwicklungen.

Zum 1. Dezember 2023 wurde in der Abteilung Gesundheit des Ministeriums eine Projektgruppe „Umsetzung Gesundheitsreformen“ eingesetzt. Die Projektgruppe befasst sich unter Leitung des Abteilungsleiters mit der Krankenhausreform, der Notfallreform und allen damit verbundenen operativen Aufgaben. Sie ist direkter Ansprechpartner für alle Krankenhäuser im Land Brandenburg und begleitet Kliniken in wirtschaftlichen Schwierigkeiten intensiv bei notwendigen Umstrukturierungen und Weiterentwicklungen.


Wir wissen, was gebraucht wird: Fundierte Datengrundlage

Brandenburg hat sich umfassend auf den Transformationsprozess vorbereitet und spezialisierte Forschungs- und Beratungsunternehmen beauftragt, fundierte Daten zu erheben. So wurde das IGES Institut zusammen mit der die AGENON GmbH mit dem Projekt „Versorgungsbedarfsanalysen Brandenburg“ beauftragt.

Mit diesem Projekt liegen für jedes der fünf Versorgungsgebiete und für das gesamte Land Brandenburg Prognosen der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und des erwarteten Potenzials zur ambulanten Behandlung vor. Ausgehend von den bestehenden Strukturen und Kapazitäten werden gemeinsam mit den Akteuren vor Ort alternative Lösungen zur Bedarfsabdeckung diskutiert und weiterentwickelt. Das Projekt soll damit den Krankenhausplanungsprozess im Kontext der umzusetzenden Krankenhausreform unterstützen. Diese Datenbasis ist eine Grundlage der neuen Krankenhausplanung.

Außerdem haben wir bei den Krankenhäusern eruiert, welche der in der Krankenhausreform des Bundes definierten Leistungen aktuell schon erbracht werden und künftig erbracht werden sollen.

In das Projekt wurden alle in den Versorgungsgebieten relevanten Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung sowohl auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte als auch auf der Ebene der Versorgungsgebiete sowie des Landes Brandenburg insgesamt eingebunden, um die regionalen Spezifika zu berücksichtigen und bereits vorhandene Ideen und Projektansätze zur Versorgungsgestaltung aufzunehmen und weiterzuentwickeln.

Brandenburg hat sich umfassend auf den Transformationsprozess vorbereitet und spezialisierte Forschungs- und Beratungsunternehmen beauftragt, fundierte Daten zu erheben. So wurde das IGES Institut zusammen mit der die AGENON GmbH mit dem Projekt „Versorgungsbedarfsanalysen Brandenburg“ beauftragt.

Mit diesem Projekt liegen für jedes der fünf Versorgungsgebiete und für das gesamte Land Brandenburg Prognosen der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und des erwarteten Potenzials zur ambulanten Behandlung vor. Ausgehend von den bestehenden Strukturen und Kapazitäten werden gemeinsam mit den Akteuren vor Ort alternative Lösungen zur Bedarfsabdeckung diskutiert und weiterentwickelt. Das Projekt soll damit den Krankenhausplanungsprozess im Kontext der umzusetzenden Krankenhausreform unterstützen. Diese Datenbasis ist eine Grundlage der neuen Krankenhausplanung.

Außerdem haben wir bei den Krankenhäusern eruiert, welche der in der Krankenhausreform des Bundes definierten Leistungen aktuell schon erbracht werden und künftig erbracht werden sollen.

In das Projekt wurden alle in den Versorgungsgebieten relevanten Akteurinnen und Akteure der Gesundheitsversorgung sowohl auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte als auch auf der Ebene der Versorgungsgebiete sowie des Landes Brandenburg insgesamt eingebunden, um die regionalen Spezifika zu berücksichtigen und bereits vorhandene Ideen und Projektansätze zur Versorgungsgestaltung aufzunehmen und weiterzuentwickeln.


Wir denken ambulant und stationär zusammen

Unser oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung vor Ort – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Wir wollen die Krankenhausstandorte zu regionalen Gesundheits-zentren entwickeln. Dabei geht es aber nicht nur um stationäre Leistungen.

Die Zukunft wird die „stambulante“ Versorgung sein, also ein Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Damit die Sicherstellung der Versorgung auch in Zukunft gelingt, brauchen wir eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure des Gesundheitssystems. Unser Ziel ist es, die Stärken beider Systeme zu bündeln und ein modernes, gesundes Gesamtsystem zu schaffen. Wir stehen vor neuen Wegen in der Versorgung.

Für Patientinnen und Patienten sollte es keinen Unterschied machen, ob eine Behandlung ursprünglich ambulant oder stationär erfolgte. Wir brauchen eine patientenzentrierte Versorgung, die sektorenübergreifend gedacht ist.

Unser oberstes Ziel ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung vor Ort – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Wir wollen die Krankenhausstandorte zu regionalen Gesundheits-zentren entwickeln. Dabei geht es aber nicht nur um stationäre Leistungen.

Die Zukunft wird die „stambulante“ Versorgung sein, also ein Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Damit die Sicherstellung der Versorgung auch in Zukunft gelingt, brauchen wir eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteure des Gesundheitssystems. Unser Ziel ist es, die Stärken beider Systeme zu bündeln und ein modernes, gesundes Gesamtsystem zu schaffen. Wir stehen vor neuen Wegen in der Versorgung.

Für Patientinnen und Patienten sollte es keinen Unterschied machen, ob eine Behandlung ursprünglich ambulant oder stationär erfolgte. Wir brauchen eine patientenzentrierte Versorgung, die sektorenübergreifend gedacht ist.


Wir unterstützen die Krankenhäuser in Brandenburg im Übergangsprozess

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Während die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder ist, werden die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, von den Krankenkassen (Bund) finanziert.

Die Investitionspauschalen finanzieren bauliche und langfristige Investitionen. Investitionskosten sind die Ausgaben, die für die Schaffung, den Ausbau oder die grundlegende Renovierung von Gebäuden und Einrichtungen anfallen. Bei Investitionen geht es um grundlegende Erneuerungen, Erweiterungen oder den Erwerb neuer Anlagen und Gebäude. Investitionen dienen dazu, die Kapazität, Leistungsfähigkeit oder Modernität einer Einrichtung zu verbessern und haben langfristige Auswirkungen. Investitionskosten sind grundsätzlich einmalige, langfristige Ausgaben, die nicht durch den gewöhnlichen Betrieb abgedeckt werden.

Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser und kommt seiner Verpflichtung in Bezug auf die Investitionsfinanzierung nach. Gleichwohl wird Reformbedarf erkannt und so wird nach der erfolgreichen Evaluation der Investitionspauschale für die Schulen für Gesundheitsberufe im Jahr 2024 zeitnah eine Evaluation der Investitionspauschalförderung für die Krankenhäuser erfolgen. Mit Blick auf die Veränderungen durch die bevorstehende Krankenhausreform erscheint dies auch geboten.

Mit zuletzt insgesamt rund 200 Millionen Euro Landesmitteln jährlich für Investitionen wurde die vom Bund geforderte Quote der Investitionsmittel bezogen auf das Gesamtbudget der Häuser in Höhe von acht Prozent im Land Brandenburg in den Jahren 2022 bis 2024 erreicht.

Wir werden die notwendige Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Während die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder ist, werden die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, von den Krankenkassen (Bund) finanziert.

Die Investitionspauschalen finanzieren bauliche und langfristige Investitionen. Investitionskosten sind die Ausgaben, die für die Schaffung, den Ausbau oder die grundlegende Renovierung von Gebäuden und Einrichtungen anfallen. Bei Investitionen geht es um grundlegende Erneuerungen, Erweiterungen oder den Erwerb neuer Anlagen und Gebäude. Investitionen dienen dazu, die Kapazität, Leistungsfähigkeit oder Modernität einer Einrichtung zu verbessern und haben langfristige Auswirkungen. Investitionskosten sind grundsätzlich einmalige, langfristige Ausgaben, die nicht durch den gewöhnlichen Betrieb abgedeckt werden.

Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser und kommt seiner Verpflichtung in Bezug auf die Investitionsfinanzierung nach. Gleichwohl wird Reformbedarf erkannt und so wird nach der erfolgreichen Evaluation der Investitionspauschale für die Schulen für Gesundheitsberufe im Jahr 2024 zeitnah eine Evaluation der Investitionspauschalförderung für die Krankenhäuser erfolgen. Mit Blick auf die Veränderungen durch die bevorstehende Krankenhausreform erscheint dies auch geboten.

Mit zuletzt insgesamt rund 200 Millionen Euro Landesmitteln jährlich für Investitionen wurde die vom Bund geforderte Quote der Investitionsmittel bezogen auf das Gesamtbudget der Häuser in Höhe von acht Prozent im Land Brandenburg in den Jahren 2022 bis 2024 erreicht.

Wir werden die notwendige Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen.


Wir fordern eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung durch den Bund

Viele Krankenhäuser kämpfen derzeit mit einer äußerst angespannten finanziellen Situation. Bis die umfassende Krankenhausreform ab dem Jahr 2027 schrittweise greift, muss die Bundesregierung den Krankenhäusern eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen.

Auch an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds muss sich der Bund direkt beteiligen. Bislang ist vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll. Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, in ganz Deutschland eine flächendeckende medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Deshalb muss der Bund sich an der Finanzierung mit eigenen, steuerfinanzierten Haushaltsmitteln beteiligen. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung.

Damit die Krankenhäuser langfristig wirtschaften können, wird sich Brandenburg zudem weiter gegenüber dem Bund für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten einsetzen.

Viele Krankenhäuser kämpfen derzeit mit einer äußerst angespannten finanziellen Situation. Bis die umfassende Krankenhausreform ab dem Jahr 2027 schrittweise greift, muss die Bundesregierung den Krankenhäusern eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen.

Auch an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds muss sich der Bund direkt beteiligen. Bislang ist vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll. Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, in ganz Deutschland eine flächendeckende medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Deshalb muss der Bund sich an der Finanzierung mit eigenen, steuerfinanzierten Haushaltsmitteln beteiligen. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung.

Damit die Krankenhäuser langfristig wirtschaften können, wird sich Brandenburg zudem weiter gegenüber dem Bund für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten einsetzen.


Zeitstrahl zur Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg

Zu sehen ist eine Grafik: auf einem Zeitstrahl der Jahre 2025 bis 2027 sind wichtige Etappen bei der Umsetzung der Krankenhausreform dargstellt
Zu sehen ist eine Grafik: auf einem Zeitstrahl der Jahre 2025 bis 2027 sind wichtige Etappen bei der Umsetzung der Krankenhausreform dargstellt