Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg
Am 27. November 2024 wurde die Vereinbarung zur Förderung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg für die Jahre 2025 bis 2027 (LIGA-Fördervereinbarung) von Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg und dem Land Brandenburg, vertreten durch die Staatsekretärin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz unterzeichnet. Sie ist Ausdruck des gemeinsamen Willens, alles für die Menschen im Land Brandenburg, für Gerechtigkeit und Solidarität zu tun.
Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sichert die fachliche Qualität der Angebote und unterstützt die sozial- und fachpolitische Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur – ein gemeinsames Anliegen von Landesregierung und Verbänden. Mit ihrem Netz an Einrichtungen, Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten ermöglicht sie den Menschen soziale Teilhabe. Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine starke Partnerin der Landesregierung.
Das Land Brandenburg unterstützt die LIGA gemäß § 5 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I Hierzu werden Zuwendungen zur Förderung der sechs Spitzenverbände auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Brandenburg in Höhe von jährlich 1,4 Millionen Euro gewährt. Die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen erfolgt entsprechend den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV-LHO) – insbesondere gemäß VV Nr. 11 zu § 44 LHO. Grundlage der Förderung ist der Abschluss einer dreijährigen Fördervereinbarung.
Am 27. November 2024 wurde die Vereinbarung zur Förderung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg für die Jahre 2025 bis 2027 (LIGA-Fördervereinbarung) von Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg und dem Land Brandenburg, vertreten durch die Staatsekretärin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz unterzeichnet. Sie ist Ausdruck des gemeinsamen Willens, alles für die Menschen im Land Brandenburg, für Gerechtigkeit und Solidarität zu tun.
Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sichert die fachliche Qualität der Angebote und unterstützt die sozial- und fachpolitische Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur – ein gemeinsames Anliegen von Landesregierung und Verbänden. Mit ihrem Netz an Einrichtungen, Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten ermöglicht sie den Menschen soziale Teilhabe. Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine starke Partnerin der Landesregierung.
Das Land Brandenburg unterstützt die LIGA gemäß § 5 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I Hierzu werden Zuwendungen zur Förderung der sechs Spitzenverbände auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Brandenburg in Höhe von jährlich 1,4 Millionen Euro gewährt. Die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen erfolgt entsprechend den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV-LHO) – insbesondere gemäß VV Nr. 11 zu § 44 LHO. Grundlage der Förderung ist der Abschluss einer dreijährigen Fördervereinbarung.
Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Landes Brandenburg
Bereits 2011 haben die brandenburgischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege freiwillig eine Transparenzerklärung abgegeben, um das Vertrauen in ihre Arbeit zu stärken. Sie verpflichteten sich, ihre Mittel gemäß den Satzungen, zielgerichtet und wirtschaftlich zu verwenden und darüber öffentlich Rechenschaft abzulegen. 2023 haben die Brandenburger Spitzenverbände zusätzliche Transparenzkriterien vereinbart, um ihre Verpflichtung zu Offenheit und Rechenschaft weiter zu stärken. Gemäß dieser Vereinbarung setzen die Spitzenverbände die Transparenz- und Compliance-Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) um. Demnach legen die Verbände ihre finanziellen Mittel offen und stellen dar, wie sie verwendet werden.
Aus Gründen der Transparenz werden Inhalte der aktuellen LIGA-Fördervereinbarung an dieser Stelle veröffentlicht. Dem nachfolgenden Zielekatalog sind die Inhalte der Förderung zu entnehmen.
Bereits 2011 haben die brandenburgischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege freiwillig eine Transparenzerklärung abgegeben, um das Vertrauen in ihre Arbeit zu stärken. Sie verpflichteten sich, ihre Mittel gemäß den Satzungen, zielgerichtet und wirtschaftlich zu verwenden und darüber öffentlich Rechenschaft abzulegen. 2023 haben die Brandenburger Spitzenverbände zusätzliche Transparenzkriterien vereinbart, um ihre Verpflichtung zu Offenheit und Rechenschaft weiter zu stärken. Gemäß dieser Vereinbarung setzen die Spitzenverbände die Transparenz- und Compliance-Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) um. Demnach legen die Verbände ihre finanziellen Mittel offen und stellen dar, wie sie verwendet werden.
Aus Gründen der Transparenz werden Inhalte der aktuellen LIGA-Fördervereinbarung an dieser Stelle veröffentlicht. Dem nachfolgenden Zielekatalog sind die Inhalte der Förderung zu entnehmen.